Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Gefahrgutregelungen praxisgerecht ausgestalten

Positionen:
  • Aus Sicht der Wirtschaft in der Region Stuttgart sollte eine praxisgerechtere und verständlichere Ausgestaltung der Gefahrguttransportvorschriften angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich enger an tatsächlich vorhandenen und am sicherheitsrelevanten Gefährdungspotential der Transporte orientieren. Zusätzliche von den internationalen Vorgaben abweichende Regelungen sollten vermieden werden.
  • Sinnvoll wäre zudem die Harmonisierung der Änderungstermine für die Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger. Insbesondere sollte eine Angleichung bei den Regelungen des See- und Luftverkehrs erfolgen.
  • Die Intervalle zwischen den regelmäßigen Änderungen und Neuerungen der Gefahrguttransportvorschriftenwerke sollten verlängert werden.
  • Im Landverkehr sollten vergleichbare Anforderungen an die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter nach ADR, RID und ADN beteiligt sind, eingeführt werden wie im See- und Luftverkehr (Rahmen gemäß IMDG Codes und ICAO -TI/IATA DGR). Derartige Empfehlungen und Mindestanforderungen erleichtern die Umsetzung der komplexen Regelungen.


Hintergrund:

Bei der Beförderung gefährlicher Güter handelt es sich um eine besonders sensible und komplexe Rechtsmaterie. Die Regelungen unterliegen regelmäßigen Änderungen durch die weltweit gültigen UN-Modellvorschriften und in der Folge durch die spezifischen verkehrsträgerbezogenen internationalen Gefahrguttransportvorschriften: Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen im Straßenverkehr (ADR), im Schienenverkehr (RID), auf Binnenwasserstraßen (ADN), mit Seeschiffen (IMDG-Code) und im Luftverkehr (ICAOTI/IATA-DGR). Zusätzlich unterliegen Gefahrguttransporte verkehrsträgerübergreifenden nationalen Regelungen. Das Gefahrguttransportrecht wird - trotz fortschreitender Harmonisierung - für die betroffene Wirtschaft in der Region Stuttgart seit vielen Jahren umfangreicher, komplexer und undurchsichtiger. Zusätzlich führen laufende Änderungen selbst bei Fachleuten und dem Überwachungspersonal zu erheblichen Problemen bei der Auslegung und beim Vollzug in der betrieblichen Praxis.
Deutsch als Kommunikationssprache stellt für einige Unternehmen an der Laderampe ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Kundenbeziehung dar. In der Beurteilung der übernommenen Gefahrgutladung im Hinblick auf die Richtigkeit der Angaben und die Einschätzung der Gefahren ist es außerordentlich wichtig, in deutscher Sprache verfasste Begleitpapiere, wie Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen, Ausnahmegenehmigungen oder Fahrwegbestimmungen zu verstehen und im Gefahrfalle richtig zu reagieren.
Die Industrie- und Handelskammern haben sich in Deutschland verpflichtet, die Verantwortung für verkehrs- und sicherheitsgerechte Schulungen und die Durchführung der Prüfungen nach ADR zu übernehmen. Zusätzlich wird diese hoheitlich übertragene Aufgabe möglichst wirtschaftsfreundlich umgesetzt. In der IHK Region Stuttgart stehen die Belange der Unternehmer und seiner Beschäftigten bei der Gefahrgutausbildung und -prüfungen besonders im Vordergrund. Kundenzufriedenheit, flexibles und zeitnahes Handeln haben für die IHK Priorität. Dazu gehört zum Beispiel ein bedarfsgerechtes und zeitnahes Angebot für die Prüfungen.