Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

FuE-Aktivitäten im Land breitenwirksam fördern, Innovationsgutscheinsystem ausbauen

Positionen:
  • Die Leistungsfähigkeit von Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg in den Bereichen Forschung, Lehre und Technologietransfer sollte weiter erhöht werden Die regionale Forschungslandschaft ist wichtiger Faktor für die Innovationsfähigkeit der Betriebe der Region Stuttgart, da hieraus einerseits der Fachkräftenachwuchs erwächst und andererseits diese als Kooperationspartner für FuE-Projekte auftritt. Eine weiterhin FuE-starke Region Stuttgart sollte erhalten bleiben, auch um im internationalen Kontext aufzuholen. Notwendig sind hierfür weitere öffentliche Investitionen in Lehre, Forschung, Innovation und Infrastruktur – und zwar zusätzlich zum Hochschulfinanzierungsvertrag 2015-2020. Dies auch im Kontext dem FuE-Fachkräftemangel entgegenzuwirken, denn aktuell sehen sich deutlich mehr Unternehmen (57 %) als noch vor fünf Jahren (48 %) durch fehlendes FuE-Fachpersonal in ihren Innovationsaktivitäten beeinträchtigt. Auch sollte geprüft werden, ob die Lehrqualität durch Gewinnung internationaler Spitzenkräfte und die Verringerung der studentischen Betreuungsquote der Professoren, weiter erhöht werden kann.
  • Die IHK schlägt mehrere Verbesserungen vor, um die FuE-Förderung zu optimieren, mit dem Ziel die nachgelassene FuE-Tätigkeit der regionalen kleinen und mittleren Betriebe zu stimulieren und zu stärken. Je attraktiver die Ausgestaltung der FuE-Förderung ist, umso besser können Betriebe angesprochen werden, die bisher von der Inanspruchnahme einer Projektförderung aufgrund unattraktiver Rahmenbedingungen Abstand genommen haben. So sollte die Transparenz der FuE-Förderprogramme weiter verbessert (beispielsweise durch Bündelung von Einzelprogrammen) und die  Antragsverfahren weiter vereinfacht werden. Das Landesprogramm „Innovationsgutscheine“ ist ein Paradebeispiel eines stark entbürokratisierten Förderinstruments. Dieses sollte auf mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigen erweitert und die maximale Projektgröße deutlich erhöht werden, damit die bestehende „Förderlücke“ zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes geschlossen wird.
  • Die IHK plädiert dafür, dass die Landesregierung sich grundsätzlich für eine breitenwirksame FuE-Förderung einsetzen soll, bei der die Betriebe selbst entscheiden können, welche Innovationsprojekte sie für wichtig erachten. Laut aktueller IHK-Umfrage zur Technologiepolitik hat der Anteil der Unternehmen, der eine auf einzelne Zukunftsfelder ausgerichtete öffentliche Wirtschaftsförderung befürwortet, in den letzten fünf Jahren auf jetzt noch 49% abgenommen. Gerade im digitalen Wandel müssen Unternehmen flexibel und zeitnah auf neue Geschäftsmodelle und Technologien reagieren. Öffentliche Wirtschaftsförderung kann dem nur Rechnung tragen, wenn diese möglichst technologieoffen erfolgt. Eine grundsätzliche thematische Einengung sollte daher nicht befürwortet werden.
  • Die IHK begrüßt es, dass die Landespolitik die Rahmenbedingungen für FuE weiter verbessern will, indem sie sich auf Bundesebene weiter für die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung in Ergänzung zur bereits bestehenden Projektförderung stark macht und regt an, dass hierbei auch große Unternehmen nicht per se ausgeschlossen werden. Auch bei diesen kann eine steuerliche FuE-Förderung weitere FuE-Investitionen auslösen, die letztlich auch KMU zugute kommen kann.
  • Die IHK sieht es als sinnvoll an, dass Förderprogramme auf Effizienz, Effektivität und Kostentransparenz hin überprüft werden, damit das eingesetzte Geld bestmöglichen Nutzen in den Betrieben bewirken kann. Förderangebote bzw. -programme, die verzichtbar sind, sollten gestrichen werden. Das Fördercontrolling darf dabei die Antragstellung und die Förderungsabwicklung nicht bürokratisieren.

Hintergrund:

Vorhandene Förderprogramme für Forschung und Entwicklung (FuE) sind für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft zu bürokratisch und deshalb mit einem zu hohen Aufwand für die Antragstellung verbunden. Dies führt dazu, dass die meisten Programme von kleinen und mittleren Betrieben wenig genutzt werden. Eine Ausnahme bilden die Innovationsgutscheine des Landes für kleine Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten, mit denen extern vergebene FuE-Aufträge gefördert werden. Bei den Innovationsgutscheinen ist es gelungen, den Antragsaufwand auf ein Minimum zu beschränken und auch das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dadurch konnten die Innovationsaktivitäten vieler Betriebe wirkungsvoll unterstützt werden.
Laut aktueller IHK-Umfrage zur Technologiepolitik hat sich die Kooperationsneigung der Unternehmen im FuE-Bereich in den letzten Jahren insgesamt deutlich erhöht. Zunehmende technische Komplexität von Produkten und immer kürzere Produktzyklen führen dazu, dass viele Unternehmen Innovationen nicht mehr im Alleingang entwickeln. Sie setzen deshalb auch zum Teil stärker auf Innovationspartner wie Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.