International: Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absichern
- International: Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absichern
- Protektionismus entgegentreten, wirtschaftliche Resilienz stärken
- Globale Handelsregeln gestalten und stärken
- Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern
- Handelsabkommen mittelstandsfreundlich ausgestalten und umsetzen
- Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
- Unternehmen bei der Ausgestaltung und Umsetzung des EU-Zollrechts nicht überfordern
- Internationale Abstimmung bei Sanktionen
International: Märkte öffnen, Barrieren abbauen, Lieferketten absichern
Offene Märkte und regelbasierter internationaler Handel sind ein entscheidender Motor für Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland, Europa und in der Welt. Die EU-Handelspolitik sollte daher Unternehmen beim Ausbau ihrer Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten unterstützen, Protektionismus entgegentreten, Lieferketten durch möglichst multilaterale Regeln absichern und EU-Wirtschaftsinteressen souveräner verteidigen. Die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft und der Abbau von Handelshemmnissen sind vertragliche Ziele der Union: Sie müssen Teil der EU-Handelspolitik bleiben.
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
Protektionismus entgegentreten, wirtschaftliche Resilienz stärken
Globale Handelsregeln gestalten und stärken
Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern
Handelsabkommen mittelstandsfreundlich umsetzen
Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
EU-Zollrecht modernisieren
Internationale Abstimmung bei Sanktionen
Protektionismus entgegentreten, wirtschaftliche Resilienz stärken
Globale Handelsregeln gestalten und stärken
Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern
Handelsabkommen mittelstandsfreundlich umsetzen
Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
EU-Zollrecht modernisieren
Internationale Abstimmung bei Sanktionen
Protektionismus entgegentreten, wirtschaftliche Resilienz stärken
Die hoch internationalisierte deutsche Wirtschaft ist angewiesen auf ein wirtschaftlich souveränes Europa, das international für offene Märkte sowie gute Regeln für Handel und Investitionen eintritt und den eigenen Markt offenhält. Die Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU zur Abwehr exterritorialer Maßnahmen anderer Länder sollte nach Ansicht der Vielzahl der Betriebe vorangetrieben werden. Auch gilt es, die digitale Souveränität der EU zu stärken. Eine Abschottung der EU und ihrer Handelspartner sowie eine globale wirtschaftliche Entkopplung schränken den deutschen Außenhandel und damit die Geschäftsmöglichkeiten der Unternehmen ein. Dazu ist es aus Sicht der großen Mehrheit der Wirtschaft essenziell, protektionistischen Tendenzen entschlossen entgegenzutreten, die WTO und ihre Nachbarschaftsbeziehungen zu stärken, Investitionen und Logistikketten („Global Gateway“) abzusichern und mit weiteren Handelsabkommen die Diversifizierung der Handelsbeziehungen auszubauen. Änderungen von Lieferketten sollten in erster Linie unternehmerische Entscheidungen bleiben.
Bei Handelsschutzmaßnahmen gilt es das Interesse der Wirtschaftszweige, die von den importierten Waren abhängen, mit dem berechtigten Schutzinteresse gegen wettbewerbswidrige Praktiken internationaler Handelspartner, die EU-Herstellern schaden, abzuwägen. Grundsätzlich sollten Schutzmaßnahmen daher nur allenfalls gezielt angewandt werden. Wichtig ist bei allen Maßnahmen eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Wirtschaft. In diesem Rahmen kann ein neues WTO-konformes EU-Instrument wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten unterbinden bzw. abschrecken. Zudem sollte die EU-Marktzugangsstrategie, also die Bekämpfung der Handelshemmnisse bei Handelspartnern, eine Priorität in der EU-Wirtschaftspolitik erfahren.
Globale Handelsregeln gestalten und stärken
Zwei Drittel der außereuropäischen Exporte deutscher Unternehmen beruhen einzig auf WTO-Regeln. Die EU sollte sich daher gegen die Erosion der WTO stark machen. Hierfür ist die rasche Neubesetzung des Berufungsgremiums der WTO-Streitbeilegung und eine WTO-Modernisierung für zeitgemäße und aus Sicht vielen Betriebe faire Subventionsregeln (Industriesubventionen, Subventionen für fossile Energieträger sowie Fischerei) nötig. Ebenfalls rasch sollte ein WTO-Abkommen zur Beseitigung von Hemmnissen für den Gesundheitsgüterhandel vereinbart werden, um die Corona-Krise und gegebenenfalls kommende Gesundheitskrisen global zu bewältigen. Auch eine WTO-Mittelstandsagenda und Abkommen zu E-Commerce, Investitionserleichterungen und Umweltgütern sowie die Ausweitung der Abkommen zur Öffentlichen Beschaffung und Informationstechnologie können den Außenhandel deutscher Unternehmen erleichtern.
Märkte durch EU-Abkommen öffnen und absichern
Eine souveränere EU benötigt enge Wirtschaftspartner. Zur Diversifizierung und Absicherung der Lieferketten der deutschen Wirtschaft sollten aus Sicht vieler Unternehmen die Abkommen mit Mercosur und Mexiko baldmöglichst ratifiziert und mit Indonesien und Indien rasch fertig verhandelt werden. Auch weitere Abkommen mit Südostasien, Lateinamerika, im arabischen Raum und Afrika bieten für viele Unternehmen bedeutende Geschäftschancen. Der Transatlantische Handels- und Technologierat TTC der EU mit den USA kann globale Zukunftsstandards setzen. Auch darüber hinaus sollten aus Sicht der Mehrheit der Wirtschaft transatlantische Handelshemmnisse wie Zölle oder verbleibende Handelsstreitigkeiten abgebaut werden.
Die EU-UK Wirtschaftsbeziehungen werden durch ein wiederkehrendes Infragestellen von bilateralen Vereinbarungen, inklusive des Nordirlandprotokolls und fortschreitenden Auseinanderdriftens bei Standards und Normen, zu Lasten auch vieler deutscher Unternehmen beschädigt. Nicht zuletzt angesichts gemeinsamer Wirtschaftsinteressen ist eine positive EU-UK-Zukunftsagenda gefragt: Das Handelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich (UK) samt Nordirlandprotokoll sollte erhalten und im Bereich Außenpolitik (Sanktionen, Investitions- und Exportkontrollen) ausgebaut, sowie der Beitritt des UK zur PEM-Konvention (Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung) forciert werden. Ebenfalls ist eine engere institutionelle EU-Schweiz-Kooperation, etwa im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums, wirtschaftsstrategisch bedeutsam. Mit Blick auf die gesamte EU-Nachbarschaft gilt – so viele Staaten wie möglich sollten eng an den europäischen Binnenmarkt herangeführt werden. Zudem sollten Rohstoff- und Konnektivitätspartnerschaften gerade zur digitalen und grünen Transformation, aber ohne die Duplizierung etablierter Formate, ausgebaut werden.
Handelsabkommen mittelstandsfreundlich ausgestalten und umsetzen
Handelsabkommen müssen grundsätzlich mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein, etwa durch KMU-Kapitel, einfache Ursprungsregeln und Wahlfreiheit beim Nachweis des Präferenzursprungs durch eine Warenverkehrsbescheinigung oder dem Erwerb eines Zollstatus (REX o.ä.). Sie sollten zudem mit tragfähigen Vereinbarungen zu Themen wie Visaerleichterungen ergänzt werden. Viele Unternehmen sehen ansonsten sehr große bürokratische Hindernisse beim Nutzen der Zollvorteile. Damit Handelsabkommen erfolgreich sind, muss die Umsetzung in den jeweiligen Ländern und der EU gelingen. Klare Implementierungszeitpläne aller Seiten unter Einbindung von KMU-Vertretern wie dem Kammernetzwerk sind nötig. Politisches Ziel sollte eine Nutzungsrate der Freihandelsabkommen von mindestens 85 % sein. Der EU-Ursprungsrechner (ROSA) sollte weiter ausgebaut, gerade um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Berechnung des präferenziellen Ursprungs zu unterstützen. Um moderne und zukunftssichere Abkommen zu schließen, sollten auch wichtige Themen wie digitaler Handel oder vorteilhafte Zollregeln für Güter mit hohem Dienstleistungsanteil in die Verhandlungen eingebracht werden. Der grenzüberschreitende Fluss von Datenströmen muss gewährleistet sein, Daten und geistiges Eigentum von Unternehmen sollten geschützt sein und europäische Errungenschaften, wie etwa zum Datenschutz, müssen gesichert werden. Häufig sorgt die Verunsicherung über Datensicherheit für das Brachliegen von Geschäftsideen. Gleichzeitig sollten Handelsabkommen nicht von handelsfernen Themen überlagert werden. Auch ein effektiver Investitionsschutz trägt wesentlich zum Erfolg von Handelsabkommen bei. Wichtige Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz oder Menschenrechte sollten möglichst global verankert werden (WTO, OECD, G20, G7) um wirksam zu sein und neue Handelskonflikte zu vermeiden. Hierbei sind insbesondere mit Blick auf den geplanten CO2-Grenzausgleich der EU internationale Zusammenarbeit in der WTO oder einem Klimaclub relevant. Auch die Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU sollte den Handel mit Entwicklungsländern erleichtern, statt ihn zu erschweren.
Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
Das Netzwerk der Auslandshandelskammern mit 142 Standorten in 92 Ländern weltweit sowie die regional verankerten 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland schaffen internationale Verbindungen und sind kompetente Anknüpfungspunkte für die Wirtschaft vor Ort. Neue EU-Strukturen und Instrumente zur Unterstützung von KMU bei der Internationalisierung wie European Chambers of Commerce müssen eine sinnvolle Ergänzung zu den erprobten Instrumenten und Institutionen der nationalen Außenwirtschaftsförderung sein. Europäische Wirtschaftsdiplomatie kann zur weltweiten Durchsetzung europäischer Wirtschaftsinteressen einen wichtigen Beitrag leisten. Dabei dürfen aber bewährte Strukturen wie die Auslandshandelskammern nicht durch mit EU-Fördergeldern finanzierte Konkurrenz verdrängt werden. Generell gilt: Die EU-Kommission muss das Subsidiaritätsprinzip wahren und die nationalen Institutionen der Außenwirtschaftsförderung frühzeitig und transparent in ihre Vorhaben einbinden. Insbesondere neue Projekte der EU sollten bestehende Strukturen ergänzen und ggf. erweitern, nicht jedoch duplizieren.
Unternehmen bei der Ausgestaltung und Umsetzung des EU-Zollrechts nicht überfordern
Die rechtliche Ausgestaltung des seit Mai 2016 gültigen Unionszollkodex (UZK) durch die EU-Kommission und dessen Umsetzung durch die nationalen Zollverwaltungen droht an vielen Stellen zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Unternehmen im Außenwirtschaftsgeschäft nach sich zu ziehen. Teilweise sind nach Ansicht der Betriebe bestehende betriebliche Prozessabläufe bedroht. Die Politik darf die aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten Ziele des UZK, nämlich zollrechtliche Verfahrensvereinfachungen zu realisieren und einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen zu gewährleisten, nicht aus den Augen verlieren.
Die Ausgestaltung und Umsetzung des UZK sollte sich rechtlich, zeitlich und mit Blick auf IT-Fragen in erster Linie an den Bedürfnissen der Unternehmen und den Erfordernissen des Warenhandels orientieren. Die von der EU-Kommission erlassenen Zollbestimmungen dürfen nicht zu neuen bürokratischen Hindernissen führen, etwa bei der Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen oder bei der Hinterlegung von Sicherheiten für mögliche Zollschulden. Die EU-Kommission muss die Auswirkungen der Gesetzgebung weiterhin beobachten und wenn nötig, weitere praxisnahe Anpassungen, z.B. verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung, vornehmen. Schließlich braucht die Wirtschaft nach Ansicht der Mehrzahl der Unternehmen auch an der Stelle eine Modernisierung der Handelsregeln, wo (digitale) Dienstleistungen in die Herstellung physischer Produkte einfließen und mit hohen Zollsätzen besteuert werden („Modus 5“). Mit Blick auf strategische Abhängigkeiten der EU ist eine Modernisierung des EU-Zolltarifs sowie des EU-Mechanismus zur Aussetzung wirtschaftsschädlicher Zollhürden etwa im Rohstoffbereich nötig. Auch die Digitalisierung von Zollverfahren und Dokumenten sollte stärker vorangetrieben werden.
Internationale Abstimmung bei Sanktionen
In internationalen politischen Konflikten und Kriegen – wie beispielsweise der russischen Invasion in der Ukraine – sind Sanktionen ein wichtiger Teil des außenpolitischen Instrumentariums der EU. Auch hier gilt für die deutsche Wirtschaft das Primat der Politik. EU-Verordnungen und das deutsche Außenwirtschaftsrecht legen den gesetzlichen Rahmen fest. Die Zahl der weltweit bestehenden Wirtschaftssanktionen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Dabei laufen Sanktionen international nur selten im Gleichklang. Besonders schwierig ist es, wenn Drittstaaten ihre Sanktionsregime mit extraterritorial wirkenden Elementen versehen.
Bevor es zu legislativen Maßnahmen wie dem Rückgriff auf Sanktionen kommt, sollten bei der Entscheidungsfindung explizit die Folgen für die deutsche Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Regelungen selbst zudem ausgewogen, präzise formuliert und für die zuständigen Behörden wie auch für die Unternehmen praktisch umsetzbar sein. Weiterhin sollten die von der EU verhängten Sanktionen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, aber auch auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Auf internationaler Ebene sollten sich die EU und die Bundesregierung um eine enge Abstimmung mit wichtigen Partnern, wie z.B. den USA, bemühen und sich zudem verstärkt gegen extraterritorial wirkende Sanktionsmaßnahmen einsetzen, auch um widersprüchliche Maßgaben und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Deutsche Unternehmen müssen auch durch eine souveräne EU-Außenwirtschaftspolitik vor der rechtlichen, wie wirtschaftspolitischen Einflussnahme durch Drittstaaten geschützt werden. Für Exporte und Importe, die nach deutschem und europäischem Recht weiterhin erlaubt sind, muss insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und anderer Dienstleistungen möglich bleiben.