EU-Haushalt, NGEU, Wirtschafts- und Währungsunion
- Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Empfehlungen der EU für Investitionen und Wachstum verbindlicher machen
- Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten vorantreiben
- Next Generation EU erst evaluieren, ehe über eine Verlängerung diskutiert wird
- Bei Förderprogrammen kurze Bewilligungsverfahren mit effektiver Erfolgskontrolle verbinden
- Die Einnahmeseite möglichst einfach und transparent gestalten
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Empfehlungen der EU für Investitionen und Wachstum verbindlicher machen
- Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten vorantreiben
- Next Generation EU erst evaluieren, ehe über Verlängerung diskutiert wird
- Bei Förderprogrammen kurze Bewilligungsverfahren mit effektiver Erfolgskontrolle verbinden
- Die Einnahmeseite möglichst einfach und transparent gestalten
Empfehlungen der EU für Investitionen und Wachstum verbindlicher machen
Die EU hat auf die Herausforderungen in der Corona-Pandemie mit dem Corona-Wiederaufbauprogramm “Next Generation EU” (NGEU) reagiert. Die darin enthaltene Wiederaufbau- und Resilienzfazilität stellt 723,8 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen, d. h. die Inflation berücksichtigend) bereit – 385,8 Mrd. EUR an Darlehen und 338 Mrd. EUR an Finanzhilfen – um Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Wie die Corona-Krise erneut gezeigt hat, fehlen einigen Mitgliedstaaten aufgrund anhaltend hoher Verschuldung die finanziellen Reserven, um ihre Wirtschaft in einem solchen Fall zu stützen. Ohne EU-Unterstützung drohen auch vor Ort in Deutschland unverschuldete Insolvenzen und Investitionszurückhaltung von Unternehmen. Da das Geld von der EU am Kapitalmarkt aufgenommen wird, ist es existenziell wichtig, dass es ganz überwiegend investiv eingesetzt wird. Denn ohne Erträge auf das eingesetzte Kapital, die zu erhöhter Produktivität und final zu Steuereinnahmen führen, würde die Rückzahlung der Kredite zur Belastung für die künftigen Haushalte und damit für die Wirtschaft in der EU.
Es ist im Rahmen von Next Generation EU wichtig, dass die EU-Kommission konsequent die selbst gesetzten Regeln einhält und Gelder nur freigibt, wenn vereinbarte Meilensteine zur Umsetzung der Reformen und Investitionen von den Mitgliedstaaten tatsächlich erreicht wurden und die Wirtschaft hiervon profitieren kann. Das schafft Transparenz, Verbindlichkeit und gibt der EU einen Hebel, nötigenfalls Druck auf die Empfängerstaaten auszuüben. Jeder Plan muss dabei wirksame Lösungen für die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen vorschlagen.
Eine solche Vorgehensweise wäre auch für die sonstigen Auszahlungen aus dem EU-Haushalt überlegenswert. Da die Auszahlungen aus der RRF nur bis 2026 erfolgen, sollte das Europäische Semester dahingehend gestärkt werden, dass auch im Anschluss die reguläre Vergabe von EU-Mitteln z. B. aus dem Strukturfonds an die Umsetzung von Reformen oder den Abbau von Schulden gebunden ist. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten europäischen Wirtschaftsraumes gestärkt, was u. a. die Absatzchancen für deutsche Unternehmen und Dienstleister erhöht. Zu solchen Rahmenbedingungen sollten beispielsweise wettbewerbsfähige Steuersätze, kurze Genehmigungsverfahren oder bürokratiearme Regulierung gehören.
Schuldenabbau und Wettbewerbsfähigkeit der Nationalstaaten vorantreiben
Um für stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Eurozone zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten den Fiskalpakt mit den nationalen Schuldenbremsen so bald wie möglich wieder umsetzen und die Konvergenzkriterien von Maastricht (u. a. 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als Obergrenze für Staatsschulden) einhalten. So kann übermäßige, regelwidrige Verschuldung sanktioniert werden und die Unternehmen können sich auf die Stabilität des Euroraums verlassen.
Next Generation EU erst evaluieren, ehe über eine Verlängerung diskutiert wird
Das Programm Next Generation EU wurde als einmaliges Sonderinstrument zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingeführt. Die mit ihm verbundene nennenswerte Umverteilung von Geldern aus einigen Mitgliedstaaten in andere mag in Anbetracht der anfangs unterschiedlichen Betroffenheit der Mitgliedstaaten von der Corona-Pandemie nachvollziehbar sein. Aus Sicht der deutschen Unternehmen sollte darüber aber bei zukünftigen Krisen neu entschieden werden.
Zusätzliche Umverteilung auf EU-Ebene reduziert regelmäßig Anreize zur Schuldenrückführung auf Ebene der Mitgliedstaaten. Daher müsste Next Generation EU erst nachweisen, dass die in den Mitgliedstaaten finanzierten Investitionen und Reformen zu Wachstum führen, das zur Schuldenrückführung in den Mitgliedstaaten genutzt wird. Zweitens müsste der Nachweis gelingen, dass die zusätzliche Umverteilung mit einer konsequenteren Schuldenrückführung auf EU-Ebene einhergeht als dies in der Vergangenheit auf Ebene der Mitgliedstaaten der Fall war.
Dadurch beim Mitgliedstaat entstehende Spielräume sind wichtig, um kriselnde Unternehmen auch zukünftig stützen und Arbeitsplätze erhalten zu können. Eine Evaluierung am Ende der Laufzeit von Next Generation EU müsste erst diese Belege erbringen, bevor über eine Verlängerung oder sogar dauerhafte Einrichtung dieser Reformunterstützungs-Fazilität überhaupt diskutiert werden sollte.
Bei Förderprogrammen kurze Bewilligungsverfahren mit effektiver Erfolgskontrolle verbinden
Bei der Überprüfung des Erfolgs von regulären Förderprogrammen steht derzeit vor allem die Frage im Vordergrund, ob die Vergaberegeln eingehalten wurden. Die viel wichtigere Frage, ob mit dem Einsatz der Fördergelder das eigentliche Ziel – die Steigerung der EU-Wettbewerbsfähigkeit – erreicht wird, bekommt nach Einschätzung der beteiligten Unternehmen demgegenüber bisher zu wenig Aufmerksamkeit. Eine unabhängige Evaluierung des Mitteleinsatzes, einschließlich der Verwaltungskosten, ist aber entscheidend für dessen Effektivität und für ein eventuell erforderliches Nachsteuern. Deshalb sollte die EU-Kommission anhand im Vorhinein definierter Kriterien überprüfen, in welchem Ausmaß EU-geförderte Projekte die Wettbewerbsfähigkeit in einem Mitgliedstaat steigern. Die Ergebnisse sollten über die weitere Förderung eines Projektes entscheiden.
Ein effektives Controlling würde sicherstellen, dass man EU-Mittel sparsam und mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen und Bürger einsetzt. Bei jedem Projekt sollte geprüft werden, in welchem Umfang privates Kapital einbezogen wird (z. B. in Form öffentlich-privater Partnerschaften). Zur schnelleren Umwandlung innovativer Ideen in marktfähige Produkte wären außerdem Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Eine mehrfache Nachweisführung gegenüber verschiedenen Stellen (auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU) erscheint unnötig und sollte daher unterbleiben.
Die Einnahmeseite möglichst einfach und transparent gestalten
Der EU-Haushalt finanziert sich aus unterschiedlichen Beiträgen der Mitgliedstaaten. Als einfach und transparent haben sich dabei die sogenannten BNE-Eigenmittel erwiesen, die anhand des Bruttonationaleinkommens (BNE) eines jeden Mitgliedstaats berechnet werden und unmittelbar dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegeln. Grundsätzlich könnten die Finanzmittel, welche die EU ab 2028 braucht, um ihre für die Corona-Hilfen aufgenommenen Kredite zurückzuzahlen, auch über die Anhebung der BNE-Eigenmittel aufgebracht werden.
Es gibt allerdings eine Vorentscheidung dafür, den finanziellen Mehrbedarf der EU in der Zukunft durch die Einführung neuer Eigenmittel-Kategorien zu decken. Bereits vorgeschlagen wurden zusätzliche Einnahmen auf Basis des CO2-Grenzausgleichssystems, auf Basis des reformierten EU-Emissionshandelssystems und in Form eines Prozentsatzes der neu zugewiesenen Gewinne großer und sehr rentabler multinationaler Unternehmen, auf die sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2021 geeinigt hatte. Darüber hinaus hat die Kommission weitere Eigenmittel angekündigt: Eine EU-Binnenmarktabgabe sowie eine europäische Finanztransaktionssteuer. Diesen neuen Eigenmittelkategorien ist eines gemeinsam: Sie sind kompliziert – zumindest im Vergleich zu den BNE-Eigenmitteln – und sie bergen die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten: Schließlich verteilen sich zum Beispiel große Firmensitze und Wirtschaftsaktivitäten ungleichmäßig über das Gebiet der EU. Und große Finanzplätze gibt es nur in wenigen Mitgliedstaaten. Eine EU-Abgabe, die an die Nutzung des Binnenmarktes anknüpft, würde sogar ein Wesenselement der Europäischen Union kostenpflichtig machen.