Digitaler Binnenmarkt
Ein digitaler Binnenmarkt ist Voraussetzung dafür, dass Europa international wettbewerbsfähig bleibt. Europa muss dafür mit Ressourcen und ausreichender eigener Kompetenz ausgestattet sein. Das bedeutet nicht Abschottung nach außen, sondern das Potenzial der Digitalisierung im Binnenmarkt konsequent auszuschöpfen. Ein digital souveränes Europa benötigt eine dem technischen Fortschritt entsprechende digitale Infrastruktur, sichere und vertrauenswürdige Technologien, digitale Kompetenzen, rechtssichere Rahmenbedingungen und moderne Verwaltungsdienstleistungen. Wichtig ist auch ein innovationsfreundliches Klima, damit Unternehmen Entwicklungsansätze für digitale Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle für sich nutzen können.
- Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen flächendeckend voranbringen
- Sicherheit der Netze und Anwendungen unterstützen
- Rahmenbedingungen für eine europäische Datenwirtschaft verbessern
- Digitale Innovationen vertrauenswürdig und sicher nutzbar machen
- Digitalisierung als Problemlöser sehen
- „Alte Etabliertes Recht“ auf Anpassungsbedarf an neue Geschäftsmodelle prüfen
- Digitalgesetzgebung europaweit einheitlich umsetzen
Folgende Leitlinien sollten das wirtschaftspolitische Handeln bestimmen:
- Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen flächendeckend voranbringen
- Sicherheit der Netze und Anwendungen unterstützen
- Rahmenbedingungen für eine europäische Datenwirtschaft verbessern
- Digitale Innovationen vertrauenswürdig und sicher zum Vorteil aller nutzbar machen
- Digitalisierung zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen besser nutzen
- Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrecht neuen Herausforderungen anpassen
- „Altes Recht“ auf Anpassungsbedarf an neue Geschäftsmodelle prüfen
- Digitalgesetzgebung europaweit einheitlich umsetzen
Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen flächendeckend voranbringen
Innovative Dienste setzen eine leistungsfähige digitale Infrastruktur im Festnetz und Mobilfunk voraus. Vielen insbesondere ländlichen Regionen in Europa fehlt eine solche. Ohne sie ist jedoch eine Vorreiterrolle einer europäischen Wirtschaft 4.0 nicht möglich.
Digitale Infrastrukturen – Glasfaser- und Mobilfunknetze – sind notwendige Voraussetzung für die Digitalisierung aller Unternehmen und damit für deren Wettbewerbsfähigkeit. Wichtig ist, dass die Politik Anreize setzt, damit leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsnetze – drahtlos und drahtgebunden – zukunftsfähig und flächendeckend zur Verfügung stehen. Dafür sollten alle Maßnahmen wie z. B. Regulierung, Frequenzpolitik und finanzielle Förderung konsequent auf ein mittelfristiges Glasfaser-Infrastrukturziel ausgerichtet werden. Globale und europäische Harmonisierungsprozesse zur zügigen Implementierung des 5G-Standards sollten mit Nachdruck vorangetrieben und die Forschung im Mobilfunkbereich allgemein stärker unterstützt werden.
Sicherheit der Netze und Anwendungen unterstützen
Mit jeder neuen Technologie und der weiteren Digitalisierung steigen die Anforderungen an den Schutz digitaler Systeme und Daten. Die zahlreichen Cyberangriffe führen Unternehmen die reale Bedrohung durch Wirtschaftsspionage und -sabotage deutlich vor Augen.
Die digitale Souveränität von Staat, Unternehmen und Anwendern – also ihre Handlungsfähigkeit im digitalen Raum – muss sichergestellt werden. IT-Produkte, -Dienste,-Infrastrukturen und -Anwendungen sollten von vornherein über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügen (Security by Design/Default). Insbesondere im Bereich der europäischen und internationalen Standardisierung sollten dafür deutlichere Akzente gesetzt werden. Bei neuen gesetzlichen Vorgaben sollte das Angemessenheitsprinzip gewahrt bleiben.
Rahmenbedingungen für eine europäische Datenwirtschaft verbessern
Daten sind ein wichtiges Wirtschaftsgut und entscheidender Wettbewerbsfaktor für Unternehmen. Die Bedeutung von Daten hat durch die zunehmende Vernetzung und neue technologische Möglichkeiten nochmals zugenommen. Besonders große Wertschöpfung kann durch die Verknüpfung von Daten über verschiedene Akteure, Branchen und Ländergrenzen hinweg entstehen.
Es ist wichtig, dass die Datenwirtschaft als Chance begriffen wird. Deutschland und Europa sollten ihre Position stärken, um weltweit an der Spitze bei datengetrieben Innovationen mitzuspielen. Dies ist besonders im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft wichtig, bei der große Mengen an häufig maschinenbezogenen Daten erzeugt werden. Dieses Potential sollte in allen Bereichen der Wirtschaft genutzt werden.
Damit Unternehmen in Zukunft erfolgreich datenbasierte Geschäftsmodelle in der EU etablieren können, bedarf es eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens, der die Betriebe nicht durch Bürokratie und komplizierte rechtliche Regelungen abschreckt. Planungs- und Rechtssicherheit sind dabei für unternehmerische Entscheidungen von zentraler Wichtigkeit. Vorschriften sollten einerseits berechtigte Schutzinteressen von Bürgern berücksichtigen, aber andererseits unternehmerische Interessen und Freiheiten nicht unverhältnismäßig einschränken. Um eine verbesserte Datennutzung zu erreichen, benötigen Unternehmen auch weiterhin Spielräume für unternehmerische Entscheidungen. Der Gesetzgeber sollte daher Anreize setzen und nicht in bestehende Geschäftsmodelle regulierend eingreifen.
Bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Datenökonomie bedarf es Kohärenz und Konsistenz mit den bestehenden Regelungen, z. B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere dürfen Datenschutzregeln nicht aufgebläht werden. Dabei muss Gold-Plating vermieden werden, denn dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit. Guidelines und Konkretisierungen in den Erwägungsgründen sorgen für direkte Rechtssicherheit.
Bei der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Datenökonomie bedarf es Kohärenz und Konsistenz mit den bestehenden Regelungen, z. B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere dürfen Datenschutzregeln nicht aufgebläht werden. Dabei muss Gold-Plating vermieden werden, denn dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit. Guidelines und Konkretisierungen in den Erwägungsgründen sorgen für direkte Rechtssicherheit.
Mit Blick auf den Datenzugang und die Weiterverwendung von industriellen Daten hat die Schaffung von Klarheit über Nutzungsrechte höchste Priorität. Mit dem Entwurf eines Europäischen Datengesetzes (Data Act) ist hierfür eine Grundlage geschaffen worden. Bei der weiteren Ausgestaltung ist es wichtig, dass die Innovationsfähigkeit aller an der Datenwertschöpfungskette Beteiligten und der Schutz von sensiblen, wettbewerbsrelevanten Informationen ausreichend gesichert werden.
Um das Potential des europäischen Binnenmarkts voll auszuschöpfen und die Datennutzung innerhalb Europas zu stärken, benötigen die Unternehmen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch technische Strukturen, die ihnen ausreichend Sicherheit geben. Mechanismen für die gemeinsame Nutzung von Daten, Standards, Schnittstellen sowie der Aufbau einer offenen, transparenten und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur in Europa sollten gestärkt werden. So können Daten zusammengeführt und sicher geteilt werden. Um die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen, ist die öffentliche Hand aufgefordert, auf ihrer Seite vorhandene Datenbestände zugänglich zu machen.
Durch gemeinsame Datenräume können Innovationen vorangetrieben und gemeinsame Projekte umgesetzt werden, beispielsweise im Bereich Mobilität, Gesundheit oder Umwelt. So sollte der geplante europäische Gesundheitsdatenraum beispielsweise zügig umgesetzt werden, dabei die Bedarfe der gewerblichen Wirtschaft berücksichtigen und dadurch die Gesundheitsforschung weiter stärken. Unternehmen benötigen einen datenschutzkonformen Zugang zu anonymisierten und pseudonymisierten Daten hoher Qualität, besonders bei Gesundheitsdaten. Dadurch könnten Unternehmen diese Daten im Sinne einer bedarfsgerechten und am Nutzen des Kunden orientierten Entwicklung von Innovationen verwenden.
Auch ein digitaler Bildungsdatenraum in Europa ist aus Sicht der Betriebe nötig. Darüber hinaus ist für die Nutzung von Qualifikations- und Lerndaten erforderlich, kurz- und mittelfristig mehr an Förderung für eine gemeinsame Vernetzung der verschiedenen nationalen IT-Architekturen und einen EU-Markt für EdTech-Produkte bereitzustellen – auch um eine gemeinsame europäische Lösung vis-a-vis der überseeischen TechGiganten zu schaffen. Bildungsdatenräume sollten vor allem erlauben, das Matching auf dem pan-europäischen Arbeitsmarkt zu entfalten und big data-Analysen für erfolgreiche Bildungsbiographien zur Fachkräftesicherung durchzuführen.
Maßgeblich für den Erfolg der europäischen Datenwirtschaft sind digitale Kompetenzen. Die Verbesserung der IT-Fähigkeiten ist für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Unternehmen von entscheidender Bedeutung.
Digitale Innovationen vertrauenswürdig und sicher nutzbar machen
Die Digitalisierung verändert die europäische Wirtschaft tiefgreifend: Der Einsatz digitaler Technologien bestimmt immer stärker die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Digitale Technologien und Geschäftsmodelle dringen in nahezu alle Bereiche der Wirtschaft vor und lassen neue Wertschöpfungssysteme entstehen. Damit Europa zu den Gestaltern der Zukunft gehört, sollten zukunftsweisende Innovationen durch dafür geeignete europäische Rahmenbedingungen unterstützt werden. Dabei sollten stets neben der Sicherheit von digitalen Technologien wie zum Beispiel KI auch die positiven Möglichkeiten dieser neuen Technologien berücksichtig werden, um für Unternehmen ein innovatives Umfeld zu erreichen.
Dazu ist ein klar definierter europäischer Rechtsrahmen notwendig, der Verlässlichkeit ebenso wie Transparenz, Sicherheit, Datenschutz garantiert. Bei der Ausgestaltung neuer Regelungen gilt es aus Sicht der Mehrheit der Unternehmen, das richtige Maß zwischen vertrauenswürdigen Systemen einerseits und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen andererseits zu finden. Außerdem sollte die ständige Entwicklung digitaler Technologien ausreichend und dynamisch berücksichtigt werden.
Auch Normen und Standards können dazu beitragen, den Unternehmen Sicherheit zu geben, dass die Funktionsweise der Systeme unter verlässlichen Randbedingungen garantiert wird. Hierbei gilt es, nationale und europäische Standards auch international einzubringen. So helfen sie den Unternehmen, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Unternehmen brauchen vor allem innovationsfreundliche Normen und Standards, die es ermöglichen, Technologien wie KI in den immer kürzeren Innovationszyklen in der digitalen Wirtschaft weiterzuentwickeln. Technische Standards für die Anwendung von Zukunftstechnologien müssen durch direkte Beteiligung der Unternehmen festgelegt werden.
Damit neue Technologien wie KI in allen Branchen und Sektoren gleichermaßen zum Einsatz kommen können, ist es wichtig, die Besonderheiten und den Digitalisierungsgrad jeweils gesondert zu berücksichtigen. KMU wie auch große Unternehmen müssen gleichermaßen Zugang zu diesen Technologien haben.
Ebenso sind Doppelregulierung zu bereits bestehenden Vorschriften und Prozessen sowie komplexe neue Vorgaben in bislang unregulierten Bereichen zu vermeiden.
Digitalisierung als Problemlöser sehen
Digitale Technologien können einen Beitrag zur Bewältigung struktureller und ökologischer Herausforderungen in der Wirtschaft leisten. Die Potentiale, die durch die Vernetzung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit ermöglicht werden, sollten in neuen Gesetzen gegenüber möglichen Risiken stärker in den Blick genommen werden. Dabei sollte entsprechende Rahmenbedingungen vor Detailregeln erfolgen.
Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrecht neuen Herausforderungen anpassen
Die Digitalisierung stellt neue Herausforderungen an das geltende Recht – besonders für die Rechte des geistigen Eigentums und das Urheberrecht sowie die Durchsetzbarkeit bestehender Regelungen in der digitalen Welt.
Rechtsdurchsetzbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil eines verlässlichen EU-Rechtsrahmens. Dies gilt insbesondere auch gegenüber Online-Plattformen. Eine Schattenseite der Digitalisierung sind größere Risiken der Produkt- und Markenpiraterie. Eine unzureichende Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, z.B. im Urheberrecht, behindert grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und bremst die Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltung insgesamt.
Das Recht des Geistigen Eigentums muss mit Blick auf die Herausforderungen durch die Digitale Welt überprüft, das Kartellrecht den neuen digitalen Wettbewerbsbedingungen angepasst werden, z. B. indem Nutzungsrechte an Daten stärker berücksichtigt werden und Haftungsprivilegierungen für Plattformbetreiber kritisch hinterfragt werden sollten. Für geschäftliche Tätigkeiten innerhalb der EU sollte soweit möglich die Geltung des europäischen Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrechts durchgesetzt werden. Voraussetzung für die Entstehung innovativer Dienste ist, dass allgemein gültige Prinzipien für Datenaustausch, -verarbeitung und -archivierung entwickelt werden. Außerdem bedarf es mit der Digitalisierung vertraute Richter und Behördenpersonal.
Die Digitalisierung stellt neue Herausforderungen an das geltende Recht – besonders für die Rechte des geistigen Eigentums und das Urheberrecht sowie die Durchsetzbarkeit bestehender Regelungen in der digitalen Welt.
Rechtsdurchsetzbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil eines verlässlichen EU-Rechtsrahmens. Dies gilt insbesondere auch gegenüber Online-Plattformen. Eine Schattenseite der Digitalisierung sind größere Risiken der Produkt- und Markenpiraterie. Eine unzureichende Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, z.B. im Urheberrecht, behindert grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und bremst die Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltung insgesamt.
Das Recht des Geistigen Eigentums muss mit Blick auf die Herausforderungen durch die Digitale Welt überprüft, das Kartellrecht den neuen digitalen Wettbewerbsbedingungen angepasst werden, z. B. indem Nutzungsrechte an Daten stärker berücksichtigt werden und Haftungsprivilegierungen für Plattformbetreiber kritisch hinterfragt werden sollten. Für geschäftliche Tätigkeiten innerhalb der EU sollte soweit möglich die Geltung des europäischen Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrechts durchgesetzt werden. Voraussetzung für die Entstehung innovativer Dienste ist, dass allgemein gültige Prinzipien für Datenaustausch, -verarbeitung und -archivierung entwickelt werden. Außerdem bedarf es mit der Digitalisierung vertraute Richter und Behördenpersonal.
„Alte Etabliertes Recht“ auf Anpassungsbedarf an neue Geschäftsmodelle prüfen
International agierende Plattformbetreiber und neue Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft (z. B. Share Economy, Maschinendaten) erweitern bestehende Geschäftsmodelle, schaffen neue Märkte, bieten große Wachstumspotenziale und beeinflussen schon heute viele Wirtschaftsbereiche. Die Wettbewerbsintensität nimmt zu, und veränderte Marktstrukturen werfen neue Rechtsfragen auf.
Digitaler Fortschritt sollte für die Politik Anlass sein, bestehende Regeln z. B. im Rahmen des Produktsicherheits-, Haftungs- und Wettbewerbsrechts auf den Prüfstand zu stellen und auf Aktualität und Angemessenheit zu untersuchen. Anpassungen werden aus Sicht der Wirtschaft erforderlich, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Die Gesetzesvorhaben zum Digital Markets Act und Digital Services Act sind dafür bereits wesentliche Schritte. Nun wird es darauf ankommen, wie diese in der Praxis angewandt werden und ob die damit verfolgten Ziele – auch zugunsten von KMU – erreicht werden. Außerdem wird dabei das Zusammenspiel mit nationalen Gesetzen und zwischen den Behörden von hoher Relevanz sein. Um frühzeitig rechtliche Hürden bei neuer Technologie identifizieren zu können, sollten Experimentierräume mit der Wirtschaft hierfür unterstützt werden.
Digitalgesetzgebung europaweit einheitlich umsetzen
Die Zunahme internationaler Datenströme und globale Vernetzung führt dazu, dass digitale Produkte, Technologien und Dienstleistungen grenzüberschreitend zum Einsatz kommen. Damit deutsche Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig in der EU und international agieren können, benötigen diese neben einem sicheren Rechtsrahmen auch eine abgestimmte Umsetzung der Vorschriften. Nur so wird eine starke europäische Digitalwirtschaft im internationalen Kontext wettbewerbsfähig bleiben und die Wertschöpfung aus Datenverarbeitungsprozesse langfristig in der EU stattfinden.