Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

EU: Verständliches, unbürokratisches und verlässliches Steuerrecht

Positionen:
  • Das Steuerrecht sollte auf EU- genauso wie auf nationaler Ebene möglichst verständlich, unbürokratisch und verlässlich sein.
  • Die Europäische Union (EU) sollte sich für einen fairen Steuerwettbewerb und die Abschaffung nationaler Präferenzregime der einzelnen Mitgliedstaaten einsetzen. Steuerbemessungsgrundlagen sollten harmonisiert werden. Hierzu sollten die Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage auf europäischer Ebene vorangetrieben werden. Die Steuersätze sollten im Rahmen eines fairen Wettbewerbs auf nationaler Ebene bestimmt werden.
  • Zur besseren Nutzung des EU-Binnenmarktes sollte das Steuerrecht Verluste über die Grenze berücksichtigen. Hierzu bietet sich eine moderne Gruppenbesteuerung an. Die nationalen Vorarbeiten hierzu sollten verstärkt werden. Stille Reserven sollten europaweit nur bei Realisierung besteuert werden.
  • Die trotz Harmonisierung hohe Komplexität der Umsatzsteuer im Binnenmarkt sollte aus Sicht der Wirtschaft dringend vereinfacht werden. Ziel sollten die weitgehende Vermeidung von umsatzsteuerlichen Registrierungsnotwendigkeiten sowie unbürokratische und möglichst einheitliche Verfahrensregelungen sein.
  • Die Wirtschaft setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass europäische Rechtsvorgaben bei der nationalen  Gesetzgebung im Sinne der Rechtssicherheit konsequent berücksichtigt werden. Ebenso müssen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs akzeptiert und in nationales Recht umgesetzt werden. Internationale Steuerregeln sollten EU-weit einheitlich umgesetzt werden.
  • Auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sollte verzichtet werden.



Hintergrund:

Die Wirtschaft der Region Stuttgart ist stark exportorientiert. Die EU-Regelungen haben daher vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes eine besondere Relevanz. Während die indirekten Steuern innerhalb der EU weitgehend harmonisiert sind, sind die direkten Steuern kaum vereinheitlicht. Die Mitgliedstaaten erlassen immer wieder neue nationale Regelungen zum Schutz ihres Steueraufkommens und erschweren den Unternehmen ein Tätigwerden über die Grenze hinweg. Das komplexe Steuerrecht in Europa führt zu hohen Kosten deutscher Unternehmen.
Auslegungsmöglichkeiten und nicht mit EU-Recht konsistente nationale Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit. Eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage würde für mehr Transparenz im EU-internen Steuerwettbewerb sorgen. Darüber hinaus würde sie grenzüberschreitend tätige Unternehmen von Bürokratie entlasten und die Rechtssicherheit erhöhen. Bei vollständiger Umsetzung würden etliche der im BEPS-Prozess (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS ist die strategisch geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verlagern von Gewinnen durch multinationale Konzerne) adressierten Probleme mitgelöst.