Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

EU-Zusammenarbeit regeln, nationale Freiheiten belassen

Positionen:
  • Die Wirtschaft begrüßt und unterstützt die Grundsätze des EU-Vertrags, nämlich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie fordert alle EU-Institutionen zur konsequenten Umsetzung auf.
  • Die Wirtschaft setzt sich für eine bessere Abstimmung zwischen den Generaldirektionen im Zusammenhang Gesetzesvorhaben ein. Zu Querschnittsthemen sollten Referenzrahmen entwickelt werden, an die sich alle Generaldirektionen halten. So lassen sich Parallelnormen oder gar widersprüchliche EU-Normen zu Lasten der Wirtschaft vermeiden.
  • Die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sollten konsequent beachtet werden. Die Prüfung sollte nach Meinung der Wirtschaft nicht nur pauschal für ganze Regelwerke erfolgen, sondern für jede einzelne Norm.
  • Die Wirtschaft setzt sich für einen Vorrang von Richtlinien mit Mindestanforderungen vor Rechtsverordnungen ein. Die Befugnis der Mitgliedstaaten zu autonomer Rechtsetzung soll unangetastet bleiben, soweit die Richtlinie einen Beurteilungsspielraum enthält. Diese Grundsätze müssen aber ihre Grenze finden, wenn durch unterschiedliche Richtlinienumsetzung Unternehmen der Marktzugang in Europa durch 28 verschiedene Rechtslagen erschwert wird, wie im Verbraucherschutz.
  • Um den Binnenmarkt zu stärken, sollten Bemühungen um einen wirksamen, länderübergreifenden Vollzug Vorrang vor neuen Normen haben. Dies sollte aber nicht den Aufbau neuer Behörden zur Folge haben.


Hintergrund:

Der Vertrag über die EU und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU fördern das Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten und bieten für die IHK-Mitgliedsunternehmen entscheidende Grundlagen für eine solide wirtschaftliche Entwicklung. Sorgen bereiten ungleiche Entwicklungen der Mitgliedstaaten und Abweichungen von vereinbarten Zielen und Regeln. Die Ausweitung der Ziele auf Themen wie Umweltschutz, Datenschutz, soziale Sicherung und Verbraucherschutz führt zu Zielkonflikten, die bisher nur unbefriedigend im Sinne einer adäquaten Güterabwägung gelöst werden.
Vielfach wird das Ziel einer Harmonisierung innerhalb der EU durch Richtlinien verfehlt, weil die Umsetzung in den 28 EU-Staaten erheblich voneinander abweicht.