Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Erhaltung und Weiterentwicklung funktionsfähiger Innenstädte – geltendes Recht anwenden!

Positionen:
  • Die Wirtschaft fordert die Kommunen dazu auf, durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente die Zukunft der Innenstädte nachhaltig zu. Sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen zu sorgen. Dazu müssen Einzelhandelskonzepte erstellt oder fortgeschrieben werden, um Ansiedlungsvorhaben optimal in das städtische Gefüge einordnen zu können.
  • Bei Ansiedlungsvorhaben, vor allem im Bereich großflächigen Einzelhandels, muss die interkommunale Abstimmung eingehalten werden.
  • Kommunen sollten aktiv an der Zusammenlegung von Flächen in den Innenstädten mitarbeiten, um dort die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Flächengrößen anbieten zu können.
  • Kommunen sollten kleinere und mittlere Unternehmen stärker im Fokus ihrer Planung haben.
  • Die Wirtschaft fordert die Kommunen auf, in die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften die Interessen des Handels gleichberechtigt einfließen zu lassen.
  • Die Wirtschaft fordert die Rücknahme von Fahrverboten für den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr des Handels, wenn sie erkennbar wirkungslos für die als Begründung angegebenen Ziele sind.
  • Kommunen müssen nach Meinung der Wirtschaft dazu bewegt werden, ihre Bebauungspläne auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 zu bringen. Es sollte in Erwägung gezogen werden, städtebauliche Fördermittel nicht an Kommunen auszuzahlen, die ihre Bebauungspläne nicht auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 bringen. 


Hintergrund:

In einigen Gemeinden fehlt das Verständnis dafür, dass wirtschaftliche Aktivitäten interkommunal organisiert werden müssen. Noch herrscht zu wenig Bereitschaft zur überörtlichen Zusammenarbeit in Planungs- und Ansiedlungsfragen. Der Handel leidet unter vielerlei Überregulierungen. Viele Kommunen haben noch alte Bebauungspläne, die nicht auf dem Stand der aktuellen Baunutzungsverordnung sind und die Nutzungen an Standorten zulassen, wo aus wirtschaftlicher Sicht unerwünschte raumordnerische Wirkungen die Folge wären. Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von nicht geeigneten Standorten wären die Konsequenz.
Große wie kleine Städte und Gemeinden profitieren von einer lebendigen Innenstadt. Die Rahmenbedingungen für den in größeren Teilen noch immer mittelständisch strukturierten Handel sind von erheblicher Bürokratie gekennzeichnet  und müssen entbürokratisiert  werden. Neben der Gesetzgebung von EU, Bund und Ländern bereiten viele kommunale Vorschriften und Genehmigungsverfahren gerade den kleinen und mittleren Betrieben Schwierigkeiten. Das Spektrum reicht von planungs- und denkmalschutzrechtlichen sowie gestalterischen Vorgaben bis hin zu Beschränkungen des Lieferverkehrs, der Parkmöglichkeiten und der Stellplätze.