Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Eigenerzeugung und Kraftwärmekopplung (KWK)

Positionen:
  • Investitionen in Eigenerzeugung sollten diskriminierungsfrei erfolgen können. Eigenerzeugung ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende in der Wirtschaft. Die Belastung der selbst erzeugten und verbrauchten kWh mit EEG-Umlage ist nicht verursachergerecht. Sie sollte deshalb überdacht werden. Bei der Eigenerzeugung steht der Leistung in Form der EEG-Umlage kein Nutzen in Form von bezogenem EEG-gefördertem Strom gegenüber wie beim Fremdstrombezug. Eigenerzeugung sollte auch deshalb attraktiv für die Unternehmen sein, um eine Flexibilisierung der Nachfrage zu erreichen.

  • Abhilfe für die Eigenerzeuger könnte eine Senkung der Abgaben auf den bezogenen Strom sein. Dazu sollte die Politik baldmöglichst ein Konzept vorlegen.

  • Die Förderung für KWK-Eigenerzeugungsanlagen sollte nur dann eingestellt werden, wenn die Fördersätze insgesamt reduziert werden und im Gegenzug die Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage aufgehoben wird.

  • Eine Bevorzugung von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung lehnt die IHK ab.

  • Die KWK-Förderung sollte sich besser in das Strommarktdesign einpassen.

  • Höhere Fördersätze verringern die Wirkung des Börsenpreissignals auf die Entscheidung zur Stromproduktion. Sie konterkarieren damit das Ziel einer höheren Flexibilität der Kraftwerke.

Hintergrund

Schon seit 2012 geplante Vorhaben zur Stromeigenerzeugung wurden von der Industrie in Baden-Württemberg bis dato zunehmend umgesetzt, der Anteil geplanter Maßnahmen nimmt ab. Insgesamt scheint der Trend beim Aufbau eigener Energieversorgungskapazitäten eher rückläufig, die Nutzung von eigenem KWK-Strom nahm in Baden-Württemberg wie in Deutschland ab. Dies könnte auf die Belegung der Eigenerzeugung mit EEG-Umlage und Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren diesbezüglichen Entwicklung sowie auf das neue KWKG zurückzuführen sein. Die Vielzahl sich überlagernder gesetzlicher Vorgaben durch Energiesteuern,Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und CO2-Emissionszertifikatehandel stehen nach Einschätzung der Wirtschaft vielfach entgegen. Die Entfaltung des freien Markts und Wettbewerbs scheint zunehmend problematischer zu werden. Wie bereits im Kapitel Binnenmarkt/Marktdesign dargestellt, wünscht sich die Wirtschaft von der Politik mehr Kontinuität in den energiepolitischen Gesetzen. Dies zeigte auch eine rege Diskussion mit den Mitgliedern des Energieausschusses der IHK Region Stuttgart, in der aufgeführt wurde, dass unternehmerische Energieentscheidung nur über ein Plus an Planungssicherheit möglich wird. Seit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Viele dieser Regelungen stehen aber unter dem Vorbehalt einer Genehmigung bzw. einer Evaluation durch die EU. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass beispielsweise Planungen von KWK-Anlagen mit Eigenerzeugung auf Eis gelegt wurden.