Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Bund: Internationales Steuerrecht konsistent und einheitlich gestalten

Positionen:
  • Die Wirtschaft setzt sich für einen fairen Steuerwettbewerb der Staaten untereinander ein. Sie unterstützt die Bemühungen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), der Europäische Union (EU) sowie der Nationalstaaten um mehr Steuergerechtigkeit zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten auch der kleinen und mittelgroßen Wirtschaft. Nationale Maßnahmen sollten in international abgestimmtem Rahmen erfolgen.
  • Die Wirtschaft braucht ein flexibles und international wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die Umsetzung internationaler Vorgaben in nationales Recht darf nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
  • Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, die Position deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb zu stärken, dabei das deutsche Steuersubstrat zu sichern und zugleich die Steuerdaten der Unternehmen zu schützen.
  • Die bereits bestehenden, zum Teil sehr restriktiven Regelungen zur Besteuerung internationaler Sachverhalte dürfen aus Sicht der Wirtschaft nicht weiter verschärft werden. Wettbewerbsnachteile zulasten der deutschen Wirtschaft sollten vermieden werden. Hierzu gehören unter anderen die Verschärfung des Betriebsstätten-Begriffs und der Verrechnungspreisgrundsätze.
  • Deutschland sollte auf ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen aller Staaten hinwirken. Weiter fordert die Wirtschaft den Abbau von Doppelbesteuerungsrisiken und die verbindliche Einführung geeigneter Instrumente bei Unstimmigkeiten, bspw. Streitschlichtungsverfahren. Die Finanzverwaltung sollte zudem in Verrechnungspreisfragen verbindliche Auskünfte erteilen.
  • Die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen verschiedener Staaten – zum Beispiel über die Koordinierung einheitlicher Anlaufstellen – sollte verbessert werden.

Hintergrund:

Die starke internationale Verflechtung der Wirtschaft der Region Stuttgart ist ein wesentlicher Eckpfeiler für Wachstum und Wohlstand. Dazu brauchen die Unternehmen international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen.
Im Rahmen der Umsetzung des Anti-BEPS-Projekts ist zu befürchten, dass es zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft kommt. Mehrere der vorgeschlagenen Anti-BEPS-Maßnahmen dürften schon allein aufgrund ihrer Komplexität eine hohe Rechtsunsicherheit mit sich bringen. Ein erhöhtes Risiko
für Doppelbesteuerung und damit einhergehend ein Anstieg der Streitigkeiten
sind die Folge.
Umso wichtiger ist es, unter anderen verbindliche Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten einzuführen. Infolge eines koordinierten einheitlichen Vorgehens aller Staaten können geeignete Rahmenbedingungen für faire Besteuerungssysteme gesetzt und das Steuersubstrat der Staaten erhalten werden. Eine einseitige Verschärfung, zum Beispiel durch umfangreiche neue Berichtspflichten der Unternehmen, geht sowohl zu Lasten der Wirtschaft als auch des deutschen Fiskus. Zudem geht das deutsche Unternehmenssteuerrecht schon jetzt über internationale Standards hinaus.