IHK Region Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart

1.   Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart erfolgt schriftlich, per Telefax, E-Mail oder online über das Anmeldeformular der IHK-Veranstaltungsdatenbank (bindendes Angebot). Bei der Online-Anmeldung über die IHK-Veranstaltungsdatenbank wird durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach der verbindlichen Anmeldung stellt keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt - unabhängig vom Anmeldemedium - durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung der IHK Region Stuttgart (per Post, Telefax oder E-Mail). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und sollen möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK Region Stuttgart eingegangen sein. Bei Anmeldungen, die nach der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingehen, behält sich die IHK Region Stuttgart das Recht vor, den Vertrag durch mündliche Erklärung anzunehmen.
2.    Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter (zum Beispiel des Arbeitsamtes) zu entrichten. Die IHK Region Stuttgart behält sich jedoch das Recht vor, in Fällen, in denen das Teilnahmeentgelt einen Betrag von 60 Euro nicht übersteigt, das Teilnahmeentgelt für die Veranstaltung unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn vom Teilnehmer einzufordern. Der Kunde wird in einem solchen Fall vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf eine solche Vorleistungspflicht hingewiesen.
3.    Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist kostenfrei bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 30 Prozent des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist das volle Entgelt zu bezahlen, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der IHK Region Stuttgart. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der IHK Region Stuttgart kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.   Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf
Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, zum Beispiel Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Beteiligung etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht vor, andere gleichwertige Referenten einzusetzen sowie den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In solchen Fällen ist weder ein Rücktritt vom Vertrag noch eine Minderung des Entgelts möglich.
5.   Fragen, Anmerkungen, Beanstandungen
Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Veranstaltungen oder bei Beanstandung können Sie sich gerne an uns wenden:
IHK Region Stuttgart
Zentrales Veranstaltungsmanagement
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1306, Telefax 0711 2005-1383
E-Mail zvm@stuttgart.ihk.de.
6.    Copyright
Arbeitsunterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe sind daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
7.   Datenschutz
Zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung werden personenbezogene Daten automatisiert be- und verarbeitet. Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Vorschriften.
8.   Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die IHK Region Stuttgart nicht verpflichtet und nicht bereit.