Pressemitteilung 13. Juni 2025
IHK Region Stuttgart begrüßt Erleichterungen für die Unternehmen, fordert aber Nachbesserungen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart begrüßt den Gesetzentwurf für ein „steuerliches Investitionssofortprogramm“, der heute im Bundesrat beraten wird. Das Maßnahmenpaket enthält wichtige Impulse zur Stärkung der Investitionsbereitschaft von Unternehmen und zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, die Maßnahmen zügig und praxistauglich umzusetzen – und bei zentralen Punkten noch nachzuschärfen“, erklärt Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart.
Wichtige Impulse für Investitionen und Modernisierung
Insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung auf bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter bewertet die IHK positiv. „Diese Maßnahme bringt Betrieben schnelle Liquidität und erleichtert dringend notwendige Investitionen etwa bei der Digitalisierung oder bei der Modernisierung des Maschinenparks – gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten“, so Herre.
Auch die neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge sowie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung könnten laut IHK helfen, die Elektrifizierung der Unternehmensflotten voranzutreiben.
Steuersenkungen geben Rechtssicherheit
Die geplante schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent in den Jahren 2028 bis 2032 bewertet die IHK als wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalgesellschaften. „Zwar wäre es noch besser gewesen, diesen Impuls sofort und nicht erst in drei Jahren zu setzen“, merkt die IHK-Hauptgeschäftsführerin an. „Hauptsache ist aber, dass mit der Aufnahme dieser Steuersenkung in den Gesetzentwurf jetzt Rechtssicherheit geschaffen wird und die Unternehmen dringend notwendige Anreize für neue Investitionen erhalten.“ Auch die vorgesehene sukzessive Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne könne ein wichtiges Signal für die mittelständischen Personenunternehmen sein – vorausgesetzt, die Anwendung der Sonderregelung werde auch darüber hinaus vereinfacht.
Forschungsförderung verbessern – Innovationskraft stärken
Die vorgesehene Ausweitung der Forschungszulage, unter anderem durch eine pauschale Gemeinkostenregelung und höhere Förderobergrenzen, wird von der IHK ausdrücklich unterstützt. „Die Innovationskraft unserer Wirtschaft ist zentral für langfristigen Erfolg. Jede Maßnahme, die Forschung erleichtert, zahlt sich doppelt aus“, so Herre weiter, „Das gilt für die Unternehmen und den Standort Deutschland.“
Forderung der IHK: Schneller, einfacher, zielgenauer
Insgesamt ruft die IHK Region Stuttgart die Bundesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren rasch abzuschließen – aber auch wichtige Korrekturen vorzunehmen:
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Vorziehen der Körperschaftsteuersenkung auf spätestens 2026
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Entfristung der degressiven Abschreibung
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Vereinfachung der Thesaurierungsbegünstigung für mittelständische Unternehmen
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Sicherstellung eines unbürokratischen Zugangs zu Forschungsförderung
„Die Richtung stimmt – jetzt muss die Politik für Tempo, Klarheit und Umsetzbarkeit sorgen. Nur dann können die Unternehmen in der Region Stuttgart und bundesweit die Chancen des Programms voll nutzen“, so das Fazit der IHK.