Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz ist wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe

Claus Paal: „Nachhaltigkeit bleibt wichtig für Unternehmen, aber sie muss umsetzbar sein“

Für die IHK Region Stuttgart ist die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zum überarbeiteten EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie für Unternehmen. Der im Trilog erzielte Kompromiss bringt spürbare Erleichterungen bei den Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerische Sorgfaltspflichten.
„Mit der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments wird ein klares Signal für mehr Praxisnähe und Verhältnismäßigkeit in der europäischen Regulierung gesetzt“, erklärt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage brauchen unsere Unternehmen Entlastung statt zusätzlicher Bürokratie.“

Deutliche Absenkung der Anforderungen

Der im Trilog erzielte Kompromiss zur Überarbeitung der CSDDD sieht eine deutliche Absenkung der Anforderungen an Unternehmen vor. Künftig gelten die Sorgfaltspflichten nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Entlang der Wertschöpfungskette wird zudem ein risikobasierter Ansatz verfolgt.
Besonders wichtig ist aus Sicht der IHK Region Stuttgart der verbesserte Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor unverhältnismäßigen Auskunftspflichten. „Für diese Klarstellung hatten wir uns stark gemacht. Sie ist für den Mittelstand immens wichtig“, erklärt Paal. Künftig erfolgen Sanktionen bei Verstößen ausschließlich nach nationalem Recht mit der Folge, dass eine passgenaue und rechtssichere Umsetzung möglich sei. Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettojahresumsatzes blieben jedoch möglich.

Weniger Verwaltungsaufwand für die Unternehmen

Der beschlossene Kompromiss zielt darauf ab, die Verwaltungsbelastung für Unternehmen spürbar zu verringern. Die IHK Region Stuttgart sieht darin einen richtigen Schritt hin zu einer praxistauglicheren Ausgestaltung europäischer Nachhaltigkeitsregulierung. „Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung bleiben wichtige Ziele. Entscheidend ist jedoch, dass die Regelungen für die Betriebe umsetzbar sind und nicht zu einer zusätzlichen Überforderung führen“, so der IHK-Präsident.
Die Anpassungen sind Teil des von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegten Vereinfachungspakets ‚Omnibus I‘. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments steht nun noch die formale Bestätigung durch den Rat der EU aus.