Pressemitteilung vom 24. April 2026

Unternehmen brauchen bei Energiekosten eine dauerhafte Entlastung!

Zumeldung zur Änderung des Energiesteuergesetztes

Heute haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass eine temporäre Änderung des Energiesteuergesetzes vorgenommen wird. Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 sollen die Steuern auf Diesel und Benzin vorübergehend um 17 Cent pro Liter gesenkt werden. „Wenn die aktuelle Lage dazu führt, dass die Spritpreise gesenkt und die Unternehmen finanziell entlastet werden, ist das ein guter Schritt. Aber: Die Unternehmen brauchen eine dauerhafte Entlastung bei Steuern auf Mineralöl, Gas und auch Strom. Eine temporäre Steuersenkung ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre.

Generell seien die Energiepreise zu hoch und machten einen sehr großen Teil der Kosten für die Unternehmen aus. „Eine dauerhafte Entlastung bei den Energiekosten wäre ein echter Wettbewerbsfaktor für unsere Unternehmen. Sie könnten ihre Produkte günstiger anbieten, weil Produktions- und Transportkosten spürbar sinken würden – ein Vorteil, der auch direkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Gleichzeitig stärkt das den Standort: Arbeitsplätze werden gesichert und die Verlagerung von Produktion ins Ausland wird unattraktiver“, so Susanne Herre. Im Sinne der Wirtschaftsunternehmen müsse dies auch Priorität der neuen Landesregierung sein.