Pressemitteilung 26. Mai 2026

QR-Code statt Papierformular: Der „IHK-Reisepass für Waren“ wird digital

Zollverfahren Carnet ATA geht zum 1. Juni 2026 online

Ein weiterer Schritt hin zu weniger Papierkram und mehr Digitalisierung im Außenhandel: Wer künftig Waren vorübergehend in die Schweiz, nach Norwegen oder in das Vereinigte Königreich einführen möchte und dafür das Zollverfahren Carnet ATA nutzt, braucht ab dem 1. Juni 2026 kein mehrseitiges Papierformular mehr. Stattdessen genügt künftig ein QR-Code auf dem Smartphone.
Das Carnet ATA – oft auch als „Reisepass für Waren“ bezeichnet – gehörte bislang zu den letzten vollständig papierbasierten Zollverfahren. Nun haben sich die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich auf eine gemeinsame Einführung des digitalen Verfahrens verständigt. Weitere Länder sollen schrittweise folgen. Bis Ende 2027 soll das Papierdokument in allen rund 80 Teilnehmerstaaten vollständig abgelöst werden.
„Die Digitalisierung des Carnets ist ein echter Meilenstein für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen“, sagt Tassilo Zywietz, Leiter des Bereichs International bei der IHK Region Stuttgart. „Unternehmen profitieren von einer papierlosen, transparenten und schlanken Abwicklung, sparen Zeit und unnötige Wege – und müssen sich künftig auch keine Sorgen mehr um verlorene Dokumente machen.“
Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland waren gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) eng an der Entwicklung beteiligt. Für Unternehmen bleibt die Antragstellung dabei vertraut: Das Carnet wird weiterhin über das elektronische Portal der IHK beantragt und von der IHK geprüft und ausgestellt. Statt eines Papierdokuments erhalten Antragsteller künftig jedoch eine Carnet-Nummer und einen PIN. Darüber lässt sich in der Carnet-App ein QR-Code generieren, den der Zoll digital einliest.
Besonders relevant ist die Umstellung für Unternehmen in der Region Stuttgart: Von den jährlich rund 1.800 Carnets, die die IHK Region Stuttgart ausstellt, entfallen knapp 900 auf die nun startenden Länder Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen. Allein die Schweiz macht mit 471 Carnets mehr als die Hälfte aller ausgestellten Dokumente aus.
Mit einem Carnet ATA können Unternehmen beispielsweise Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messegüter vorübergehend außerhalb der EU einsetzen, ohne im jeweiligen Land Zölle oder andere Abgaben hinterlegen zu müssen.

Weitere Informationen:

Die IHK Region Stuttgart stellt jährlich 1800 Carnets aus, davon allein 471 (26 Prozent) für die Schweiz: Es folgen: Vereinigtes Königreich: 293 Stück (16 Prozent), Norwegen: 133 Stück (7 Prozent)
Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital.