Pressemitteilung 1. Juli 2026

IHK fordert Reformen für fairen Wettbewerb

Neue EU-Zollregelung für Sendung mit geringem Wert ist wichtiger erster Schritt

Mit den seit 1. Juli 2026 geltenden neuen EU-Zollvorschriften für Sendungen mit geringem Wert setzt die Europäische Union aus Sicht der IHK Region Stuttgart ein wichtiges Signal. „Die neue Regelung ist ein erster Schritt, um auf die enorme Zahl von eCommerce-Sendungen aus Drittstaaten besser zu reagieren und die Wettbewerbsverzerrungen für unsere Unternehmen in der Region und in ganz Europa zu verringern“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. „Für wirklich faire Wettbewerbsbedingungen reicht dieser Schritt jedoch nicht aus. Es müssen weitere Reformen folgen.“
Gerade für den Handel in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart sei das wichtig. „Unsere Händler halten sich an hohe Standards – bei Produktsicherheit, Verbraucherschutz und vielen weiteren Vorgaben. Deshalb erwarten sie zu Recht, dass für alle Anbieter dieselben Regeln gelten. Nur so entsteht fairer Wettbewerb“, so Herre. „Jetzt kommt es darauf an, die EU-Zollreform konsequent weiterzuführen. Die nächsten Schritte müssen schnell kommen und vor allem in der Praxis funktionieren.“
Handlungsbedarf sieht die IHK insbesondere bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. „Das derzeitige Verfahren über den Import One-Stop Shop (IOSS) ist unnötig komplex und fehleranfällig“, ergänzt IHK-Zollexperte Marc Bauer. „Wir brauchen ein Verfahren, das einfacher und verlässlicher funktioniert, weniger Bürokratie verursacht und gleichzeitig sicherstellt, dass die Umsatzsteuer korrekt erhoben wird.“
Ein weiterer zentraler Punkt sei der Verbraucherschutz. „Egal, woher ein Produkt kommt – wer in Europa verkauft, muss auch die europäischen Produktstandards einhalten“, sagt Bauer. Die Europäische Kommission plane deshalb weitere Maßnahmen, darunter eine Gebühr für Sendungen mit geringem Wert, mit der zusätzliche Kontrollen finanziert werden sollen. „Dass hier nachgebessert werden soll, ist richtig. Aber wie die Kontrollen bei täglich Millionen von Paketen in der Praxis funktionieren sollen, ist für uns derzeit noch nicht nachvollziehbar.“
„Unsere Unternehmen erwarten zu Recht, dass für alle Marktteilnehmer dieselben Regeln gelten – unabhängig davon, ob die Ware aus der Region, aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat stammt. Wer auf dem europäischen Markt verkauft, muss auch die europäischen Standards bei Steuern, Produktsicherheit und Verbraucherschutz einhalten“, betont Herre. Für die IHK ist die Reform mit dem jetzigen Schritt noch nicht abgeschlossen. „Über unsere Vertretung in Brüssel werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die nächsten Maßnahmen praxistauglich ausgestaltet werden“, sagt Bauer, der in regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern in Brüssel ist. „Im Mittelpunkt stehen dabei faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart, möglichst wenig Bürokratie und ein wirksamer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Hintergrund: Was ändert sich ab 1. Juli 2026?

Bislang konnten Waren in Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro grundsätzlich zollfrei in die EU eingeführt werden. Mit der neuen EU-Regelung entfällt diese Zollbefreiung. Stattdessen wird bis zum 1. Juli 2028 ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenposition für Sendungen mit geringem Wert erhoben, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU geliefert werden. Ziel der Regelung ist es, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Händlern und Anbietern aus Drittstaaten zu sorgen. Die Übergangsregelung gilt bis zum 1. Juli 2028; anschließend sollen die regulären Zollsätze im Rahmen der EU-Zollreform angewendet werden.