Zimmerer/Zimmerin - Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 3. Juni 2024)

Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025

1. Allgemeines

Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Ausbaufacharbeiter/-in Zimmererarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Zimmerer/Zimmerin dauert weitere 12 Monate.

2. Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

2.1 Praktischer Teil (8 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion,
  • Herstellen einer Wand- und Dachkonstruktion,
  • Herstellen einer Decken- und Dachkonstruktion oder
  • Herstellen einer Treppenkonstruktion.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.

2.2 Schriftlicher Teil (2 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 min
Im Bereich Ausbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Unterscheiden und Auswählen von Holz und Holzwerkstoffen,
  • Unterscheiden von Dämmstoffen und Beschreiben des Einbauens und Rückbauens von Dämmstoffen,
  • Unterscheiden von Estrichkonstruktionen und Estricharten,
  • Unterscheiden von Putzen,
  • Beschreiben des Verlegens von Fliesen und Platten,
  • Unterscheiden von Trockenbaukonstruktionen oder
  • Unterscheiden von Konstruktionen im Mauerwerksbau und im Beton- und Stahlbetonbau.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Zimmererarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Beschreiben von Maßnahmen des konstruktiven Holzschutzes,
  • Unterscheiden und Beschreiben von Konstruktionen gerader Treppen,
  • Unterscheiden von Konstruktionsarbeiten von Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen sowie
  • Unterscheiden und Auswählen von Verbindungs- und Befestigungsmitteln.

3. Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

3.1 Praktischer Teil (8 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Holzbauteilen
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Folgende Tätigkeit ist nachzuweisen:
  • Ermitteln von Abbundmaßen und Herstellen einer Dachkonstruktion einschließlich einer Schiftung.
Und eine der folgenden Tätigkeiten ist zugrunde zu legen:
  • Ermitteln von Anschlussdetails bei Dacheinbauten,
  • Ermitteln von Anschlussdetails im Holztreppenbau,
  • Auswählen und Anordnen der Schichtaufbauten bei Außenbauteilen im Bestand oder
  • Auswählen und Anordnen der Schichtaufbauten bei Außenbauteilen im Neubau.
Der Erstellungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.

3.2 Schriftlicher Teil (4 Stunden)

Prüfungsbereich: Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten
Prüfungszeit: 60 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
  • Materialien für Dachschichten auszuwählen und den Materialbedarf zu ermitteln,
  • Abbundpläne für Dachkonstruktionen, die Austragen und Schiften erfordern, zu erstellen,
  • die Detailausführung einer Dachkonstruktion einschließlich Anbauten zu beschreiben,
  • Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen sowie
  • Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen.
Prüfungsbereich: Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten
Prüfungszeit: 120 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Materialien für Holzkonstruktionen für Wände, Decken und Bekleidungen auszuwählen sowie den Materialbedarf für die jeweiligen Holzkonstruktionen zu ermitteln,
  • Dämmsysteme für Dächer, Fassaden und Decken zu unterscheiden,
  • Holzhybridkonstruktionen zu beschreiben,
  • Verfahren zur Sicherstellung von Luft- und Winddichtheit zu beschreiben,
  • Detailausführungen von Bauteilanschlüssen für Wände und Decken zu beschreiben,
  • vorgefertigte Elemente für Holzkonstruktionen zu beschreiben,
  • Detailausführungen von Fassadenbekleidungen an Außenwänden zu beschreiben,
  • das Sanieren von Holzkonstruktionen zu beschreiben sowie
  • die Integration von Energiesammlern an Dach- und Wandkonstruktionen zu beschreiben.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche

4.1 Abschlussprüfung Teil 1 (40 %)

Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 8 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %)
60 %
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten
(schriftlich)
25 gebundene Aufgaben
(40 %)
Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %)
120 min 40 %

4.2 Abschlussprüfung Teil 2 (60 %)

Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Herstellen von Holzbauteilen
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 8 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung;
10 %)
30 %
Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten
(schriftlich)
10 gebundene Aufgaben (40 %)
Projekt mit 4 ungebundenen Aufgaben (60 %)
60 min 10 %
Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten
(schriftlich)
25 gebundene Aufgaben
(40 %)
Projekt 8 ungebundenen Aufgaben (60 %)
120 min 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
(schriftlich)
15 gebundene Aufgaben
(3 zur Abwahl) (40 %)
5 ungebundene Aufgaben
(1 zur Abwahl) (60 %)
60 min 10 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich „Herstellen von Holzbauteilen“ mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.