Werkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 1

Ab Frühjahr 2017 müssen von den 30 gebundenen Aufgaben nur noch 27 gelöst werden. Dies hat der Fachausschuss aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Prüfungsausschüsse beschlossen.
Von den 30 gebundenen Aufgaben dürfen jedoch zehn Aufgaben nicht abgewählt werden. Die nicht abwählbaren Aufgaben sind entsprechend gekennzeichnet.  Wenn der Prüfling keine Aufgabe abwählt, werden die letzten drei abwählbaren Aufgaben nicht gewertet.
Die sieben ungebundenen Aufgaben bleiben davon unberührt und müssen von den Prüflingen gelöst werden.