Modernisierung der praktischen Prüfungsdurchführung

Metallbearbeiter(-in) und Metallfeinbearbeiter(-in), praktischer Prüfungsbereich


Informationen für die Praxis, Stand: Januar 2025
Berufe Metallbearbeiter(-in) (MEBE) und Metallfeinbearbeiter(-in) (MEFE)
Zwischen- und Abschlussprüfung (praktischer Prüfungsbereich)
(Empfehlungen von Regelungen im Metallbereich nach §48 Berufsbildungsgesetz und § 42b Handwerksordnung für Behinderte vom 11. November 1980)

1. Allgemeines

Die Metallbearbeitung ist eine Branche, die sich durch kontinuierliche technologische Innovation und steigende Anforderungen an die Fachkräfte auszeichnet. Neue Schweißverfahren haben die Fertigungsmöglichkeiten revolutioniert und stellen zugleich neue Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte.
Dennoch basiert die Prüfungsverordnung für den Beruf Metallbearbeiter/-in weiterhin auf einem Regelwerk aus dem Jahr 1980 – einer Zeit, in der viele der modernen Technologien noch nicht verfügbar waren. Ohne eine Zulassung moderner, mittlerweile üblicher Schweißverfahren besteht die Gefahr, dass das Qualifikationsniveau der Auszubildenden hinter den Anforderungen der modernen Industrie zurückbleibt.
Neben der Integration neuer Schweißverfahren beim Beruf Metallbearbeiter/-in in die Abschlussprüfung ist es essenziell, Synergieeffekte bei der Prüfungserstellung, wo immer möglich, zu nutzen. Dies ermöglicht nicht nur eine effizientere Gestaltung der Prüfungen, sondern auch eine einheitlichere und praxisnähere Bewertung der Fertigkeiten/des Ausbildungsstandes der Auszubildenden.

2. Praktische Zwischenprüfung MEBE und MEFE – Arbeitsauftrag Baugruppe

Im Zuge der Nutzung von Synergieeffekten in Prüfungen wurde beschlossen, ab der Zwischenprüfung 2027 für die Berufe Metallbearbeiter/-in und Metallfeinbearbeiter/-in nur noch eine gemeinsame praktische Baugruppe anzubieten. Dieser Ansatz fördert die Vereinheitlichung der Prüfungsstandards und reduziert gleichzeitig den Aufwand für die Prüfungserstellung und der Prüfungsdurchführung, ohne die Qualität und Aussagekraft der Prüfungen zu beeinträchtigen.

3. Praktische Abschlussprüfung MEBE - Schweißverfahren

Die Fertigkeiten in der Abschlussprüfung des Berufes Metallbearbeiter/in sind im Ausbildungsrahmenplan gelistet. Dieser ist Bestandteil der „Empfehlung für die Metallbearbeiter vom 11. November 1980”.
In diesem Ausbildungsrahmenplan ist in der Anlage zu §7 das Gasschmelz- und Lichtbogenhandschweißen (311 und 111) aufgeführt. Diese Schweißverfahren sind nicht mehr Stand der Technik und längst überholt. Sinnvoll ist, den Prüflingen das WIG- oder MAG-Schweißen (141 oder 135) beizubringen. Speziell im Hinblick auf ihren späteren Einsatz in der Firma und einer „marktgerechten Ausbildung”.
Der Wechsel der Schweißverfahren erfolgt gleitend ab der Abschlussprüfung Sommer 2026. Ab dieser Prüfung können die Prüflinge entweder das bisherige oder das neue Verfahren anwenden. Dieser Wechsel ist unter anderem auch von der Ausstattung der Ausbildungs-/Prüfbetriebe abhängig. Die gleitende Einführung bietet den Vorteil, dass der Übergang für Ausbildungsbetriebe und Prüferinnen/Prüfer erleichtert wird, da bewährte Verfahren parallel zu neuen Technologien weiterhin anerkannt werden.