Änderungsverordnungen zum 1. August 2018

Industrielle Metall- und Elektroberufe sowie Mechatroniker/-in

Information für die Praxis

1. Hintergrund

Industrie 4.0 und Digitalisierung bedeutet, Maschinen zu Anlagen vernetzen sowie Produktionsabläufe optimieren und dadurch einen Mehrwert schaffen.
Die Grundvoraussetzungen, um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu sein. Hinsichtlich der neuen Qualifikationsanforderungen wurden die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers aktualisiert und die Ausbildungsinhalte auf den neuesten Stand der Technik angepasst. Im Herbst 2017 startete die Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers auf Basis der Handlungsempfehlungen zur Aus- und Fortbildung für Industrie 4.0 der Sozialpartner der Metall- und Elektroindustrie. Den Handlungsempfehlungen ging dabei ein knapp einjähriger Entwicklungsprozess im Rahmen des sogenannten „agilen Verfahrens“ voraus, in dem Industrie 4.0-relevante Ausbildungsberufe und darauf aufbauende Fortbildungen im Metall- und Elektro-Bereich, hinsichtlich ihrer veränderten Anforderungen und neuer beruflicher Perspektiven, untersucht wurden.

2. Die Berufe

In 3 Ausbildungsordnungen wurden 11 Berufe angepasst:

Ausbildungsordnung „Industrielle Metallberufe“

  • Anlagenmechaniker/-in (AM)
  • Industriemechaniker/-in (IM)
  • Konstruktionsmechaniker/-in (KM)
  • Werkzeugmechaniker/-in (WM)
  • Zerspanungsmechaniker/-in (ZM)

Ausbildungsordnung „Industrielle Elektroberufe“

  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (EAT)
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik (EBT)
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme (EGI)
  • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (EGS)
  • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik (EIS)

Ausbildungsordnung „Mechatroniker/-in“

Weitere Metall- oder Elektroberufe sind von dieser Änderungsverordnung nicht betroffen.

3. Die Veränderungen

Die Veränderungen beziehen sich auf die Qualifikationsanforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Industrie 4.0.

Berufsbildposition 5 und weitere


Neu aufgenommen wurde die Berufsbildposition Lfd.-Nr. 5 „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ in die Ausbildungsordnung. Diese Kernqualifikation ist integrativ mit den berufsspezifischen Fachqualifikationen zu vermitteln.
Außerdem wurden in den Berufsbildpositionen „Betriebliche und technische Kommunikation“, „Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse bzw. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen / Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (Mechatroniker)“ sowie „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet/ Qualitätsmanagement (Mechatroniker)“ Veränderungen in die Ausbildungsordnungen eingearbeitet.
Aktuelle Ausbildungsordnungen:

Rahmenlehrpläne

Die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen der Kultusministerkonferenz (KMK) wurden ebenfalls in den 11 Berufen angepasst.

Zusatzqualifikationen (ZQs)

Die Zusatzqualifikationen (ZQs) wurden als zusätzlicher Bestandteil in die Verordnungen aufgenommen. Die ZQs wurden speziell für berufsübergreifend und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern entwickelt und haben bundesweit Gültigkeit. Derartige ZQs werden als „kodifizierte“ ZQs bezeichnet.

ZQ
Metallberufe
Elektroberufe
Mechatroniker
Digitale Vernetzung
X
X
IT-Sicherheit
X
X
Programmierung
X
X
IT-gestützte Anlagenänderung
X
Prozessintegration
X
Systemintegration
X
Additive Fertigungsverfahren
X
X

Weitere Informationen:

4. Prüfungsangebot der PAL

In der Schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 werden die neuen Inhalte der geänderten Rahmenlehrpläne berücksichtigt. Die Inhalte werden Schritt für Schritt von den Erstellungsausschüssen der PAL in die Prüfungen eingebracht. Teilweise sind bereits entsprechende Aufgaben in den bisherigen Prüfungen vorhanden.
In der Praktischen Abschlussprüfung Teil 2 können die neuen Inhalte der Berufsbildposition Lfd.-Nr. 5 im Fachgespräch durch den Prüfungsausschuss ggf. berücksichtigt werden.
Die Erstellungsausschüsse der PAL berücksichtigen die neuen Inhalte. Die Umsetzung in den Prüfungen erfolgt ebenfalls im agilen Verfahren.
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