Maurer/-in - Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 3. Juni 2024)

Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025

1. Allgemeines

Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Hochbaufacharbeiter/-in Maurerarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Maurer/-in dauert weitere 12 Monate.

2. Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

2.1 Praktischer Teil (8 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen und Erstellen einer Putzfläche oder
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen und Herstellen und Einbauen von Estrich.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.

2.2 Schriftlicher Teil (2 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 min
Im Bereich Hochbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Beschreiben von Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen,
  • Unterscheiden und Auswählen von Mörtelklassen sowie Bindemitteln und Gesteinskörnungen für Mauermörtel,
  • Unterscheiden von Betonen nach Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen,
  • Unterscheiden und Auswählen von Steinformaten und Verbänden,
  • Unterscheiden von Schalungen für unterschiedliche Bauteile, Unterscheiden und Auswählen von Schalmaterialien sowie Anwenden von Schalplänen,
  • Lesen und Zeichnen von Bewehrungsplänen, Erstellen von Stahllisten, Erläutern von Einbaugrundsätzen,
  • Unterscheiden von Konstruktionen im Holzbau, im Trockenbau, von Putzen oder von Estrichen oder
  • Unterscheiden von Baugruben, Gräben, Verbau, Wasserhaltungen oder Infrastrukturtechnik.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Maurerarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Unterscheiden von Arten und Eigenschaften von Steinen,
  • Erläutern von Mauerwerkskonstruktionen,
  • Anwenden der Maßordnung im Hochbau sowie
  • Unterscheiden und Erläutern von Vorschriften des Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes.

3. Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

3.1 Praktischer Teil (8 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Mauerwerkskörpern
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Vorlage und Öffnungen,
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Ausfachungen im Zierverband oder
  • Herstellen eines zweischaligen Sichtmauerwerks.
Der Erstellungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.

3.2 Schriftlicher Teil (4 Stunden)

Prüfungsbereich: Durchführen von Mauerwerksarbeiten
Prüfungszeit: 90 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Verbände für unterschiedliche Mauerwerkskörper auszuwählen,
  • Konstruktionen von bewehrten Mauerwerkskörpern zu erläutern,
  • Bögen zu konstruieren, einzuteilen und zu berechnen,
  • Konstruktionen von Außenmauerwerken zu erläutern,
  • systemgebundene Verfahren und Bauweisen zur Herstellung von Mauerwerken zu beschreiben,
  • Verfahren zum Einbauen von Elementdecken und -wänden zu beschreiben,
  • Abdichtungsverfahren für Beton- und Stahlbetonbauteile, insbesondere gegen drückendes Wasser, zu beschreiben,
  • Vorgaben zu Betondeckungen zu erläutern,
  • Verfahren zur Nachbehandlung von Betonen zu erläutern,
  • Verfahren zur Instandhaltung von Mauerwerken zu unterscheiden und auszuwählen sowie
  • Schäden an Baukörpern zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern.
Prüfungsbereich: Durchführen von Hochbaumaßnahmen
Prüfungszeit: 90 min
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
  • Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
  • Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
  • sowohl organische als auch anorganische Baustoffe sowie Bauhilfsstoffe zu unterscheiden,
  • Energieeffizienzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit zu unterscheiden,
  • Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen zu beschreiben,
  • Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
  • Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
  • Aufmaße zu erstellen,
  • Konstruktionen im Holzbau, im Trockenbau, von Putzen oder von Estrichen zu unterscheiden und auszuwählen sowie
  • Konstruktionen zu Baugruben, Gräben, Verbau, Wasserhaltung oder Infrastrukturtechnik zu unterscheiden und auszuwählen.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Im Prüfungsbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche

4.1 Abschlussprüfung Teil 1 (40 %)

Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 8 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung;
10 %)
60 %
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Hochbauarbeiten
(schriftlich)
25 gebundene Aufgaben
(40 %)
Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %)
120 min 40 %

4.2 Abschlussprüfung Teil 2 (60 %)

Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Herstellen von Mauerwerkskörpern
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 8 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung;
10 %)
30 %
Durchführen von Mauerwerksarbeiten
(schriftlich)
20 gebundene Aufgaben (40 %)
Projekt mit 6 ungebundenen Aufgaben (60 %)
90 min 10 %
Durchführen von Hochbaumaßnahmen
(schriftlich)
20 gebundene Aufgaben
(40 %)
Projekt 6 ungebundenen Aufgaben (60 %)
90 min 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
(schriftlich)
15 gebundene Aufgaben
(3 zur Abwahl) (40 %)
5 ungebundene Aufgaben
(1 zur Abwahl) (60 %)
60 min 10 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“ mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.