Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (0927)
1. Allgemeines
Der neugeordnete Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin vom 1. Mai 2023 trat am 1. August 2023 in Kraft. Über das in der Verordnung beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Prüfung in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen vereinbart werden.
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass er oder sie über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, Hochvoltkomponenten in Fahrzeugen freizuschalten sowie, dass ihm oder ihr die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind, um an unter Spannung stehenden Hochvoltkomponenten in Fahrzeugen zu arbeiten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung als gesonderte Prüfung statt.
2. Prüfung der Zusatzqualifikation
Die Prüfung der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen erstreckt sich auf die in Anlage 2 der Verordnung über die Berufsausbildung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Prüfung der Zusatzqualifikation bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- sichere Arbeitsverfahren auszuwählen sowie Prüf- und Messgeräte auszuwählen, zu überprüfen und zu verwenden,
- Schutz- und Sicherheitsausrüstung auszuwählen, zu überprüfen und zu verwenden sowie Arbeitsplätze einzurichten,
- Gefährdungsbeurteilungen an Hochvoltsystemen durchzuführen,
- Hochvoltsysteme außer Betrieb zu nehmen und in Betrieb zu nehmen,
- Diagnosearbeiten an Hochvoltsystemen durchzuführen,
- Instandhaltungsarbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, auch unter Spannung, durchzuführen,
- Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen durchzuführen sowie
- fachliche Zusammenhänge darzustellen und die Vorgehensweise zu begründen.
Hierfür ist eine unter Spannung stehende Hochvoltkomponente zu überprüfen, freizuschalten und auszutauschen.
Die Prüfungszeit der Zusatzqualifikation beträgt insgesamt 100 Minuten. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Weiterhin hat er Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
2.1 Praktische Aufgabenstellungen
In den praktischen Aufgabenstellungen der Zusatzqualifikation hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe beträgt 65 Minuten. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten über die Arbeitsaufgabe geführt.
2.2 Schriftliche Aufgabenstellungen
Die Prüfungszeit für die schriftlichen Aufgabenstellungen beträgt 20 Minuten. Innerhalb dieser Zeit sind vom Prüfling 10 gebundene Aufgaben zu bearbeiten.
3. Bewertung, Gewichtung und Bestehensregel
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt sowohl in den praktischen als auch in den schriftlichen Aufgabenstellungen nach den Punkteschlüsseln:
Objektiv bewertbar 10 oder 0 Punkte
Subjektiv bewertbar 10 bis 0 Punkte (10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-0 Punkte)
Objektiv bewertbar 10 oder 0 Punkte
Subjektiv bewertbar 10 bis 0 Punkte (10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-0 Punkte)
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird wie folgt gewichtet:
Arbeitsaufgabe mit 40 %,
Auftragsbezogenes Fachgespräch mit 20 %,
Schriftliche Aufgabenstellungen mit 40 %.
Arbeitsaufgabe mit 40 %,
Auftragsbezogenes Fachgespräch mit 20 %,
Schriftliche Aufgabenstellungen mit 40 %.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend” bewertet worden ist.
4. Angebot der PAL
Die PAL bietet für die praktische Aufgabenstellung Hinweise für die Kammer/Richtlinien für den Prüfungsausschuss (sind im Heft „Hinweise für die Prüfung” zusammengefasst) und Bewertungsbogen an. Die konkreten Aufgabenstellungen werden vor Ort vom jeweiligen Prüfungsausschuss erarbeitet.
Die PAL bietet für die schriftlichen Aufgabenstellungen der Zusatzqualifikation ausformulierte vollständige Prüfungsunterlagen an.
Die PAL wird erstmals eine Prüfung für die Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen im Sommer 2026 anbieten.