Neu geordneter Ausbildungsberuf
Hochbaufacharbeiter/-in Maurerarbeiten - Zwischen- und Abschlussprüfung (Verordnung vom 3. Juni 2024)
Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Hochbaufacharbeiter/-in Maurerarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Maurer/-in dauert weitere 12 Monate.
2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
2.1 Praktischer und schriftlicher Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Arbeiten im Hochbau
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Maurerarbeiten ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit rechtwinklig einbindender Wand.
3. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
3.1 Praktischer Teil (8 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Maurerarbeiten ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen und Erstellen einer Putzfläche oder
- Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus künstlichen Steinen und Herstellen und Einbauen von Estrich.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
3.2 Schriftlicher Teil (3 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Hochbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Bereich Hochbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschreiben von Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen,
- Unterscheiden und Auswählen von Mörtelklassen sowie Bindemitteln und Gesteinskörnungen für Mauermörtel,
- Unterscheiden von Betonen nach Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen,
- Unterscheiden und Auswählen von Steinformaten und Verbänden,
- Unterscheiden von Schalungen für unterschiedliche Bauteile, Unterscheiden und Auswählen von Schalmaterialien sowie Anwenden von Schalplänen,
- Lesen und Zeichnen von Bewehrungsplänen, Erstellen von Stahllisten, Erläutern von Einbaugrundsätzen,
- Unterscheiden von Konstruktionen im Holzbau, im Trockenbau, von Putzen oder von Estrichen oder
- Unterscheiden von Baugruben, Gräben, Verbau, Wasserhaltungen oder Infrastrukturtechnik.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Schwerpunkt Maurerarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Unterscheiden von Arten und Eigenschaften von Steinen,
- Erläutern von Mauerwerkskonstruktionen,
- Anwenden der Maßordnung im Hochbau sowie
- Unterscheiden und Erläutern von Vorschriften des Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Prüfungszeit: 60 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche
4.1 Zwischenprüfung (0 %)
Die Zwischenprüfung dient als Lernstandserhebung, um zu sehen, in welchen Bereichen die Auszubildenden evtl. noch besonderen Schulungsbedarf haben.
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Durchführen von Arbeiten im Hochbau (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 6 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
50 % |
| Durchführen von Arbeiten im Hochbau (schriftlich) |
10 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 4 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
60 min | 50 % |
4.2 Abschlussprüfung (100 %)
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Herstellen von Baukörpern (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 8 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
60 % |
| Durchführen von Hochbauarbeiten (schriftlich) |
25 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
120 min | 30 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
35 gebundene Aufgaben (5 zur Abwahl) (90 %) 2 ungebundene Aufgaben (1 zur Abwahl) (10 %) |
60 min | 10 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.