Neu geordneter Ausbildungsberuf

Hochbaufacharbeiter/-in Beton- und Stahlbetonbauarbeiten - Zwischen- und Abschlussprüfung (Verordnung vom 3. Juni 2024)

Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025

1. Allgemeines

Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Hochbaufacharbeiter/-in Beton- und Stahlbetonbauarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Beton- und Stahlbetonbauer/-in dauert weitere 12 Monate.

2. Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

2.1 Praktischer und schriftlicher Teil (7 Stunden)

Prüfungsbereich: Durchführen von Arbeiten im Hochbau
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:
  • Herstellung einer betonierfähigen Schalung für ein rechteckiges Stahlbetonteil.

3. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

3.1 Praktischer Teil (8 Stunden)

Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Herstellen einer Stützenschalung mit Unterzug und Bewehrung,
  • Herstellen einer Schalung für eine einläufige gerade Treppe mit Bewehrung oder
  • Herstellen einer Fundamentschalung mit Bewehrung.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.

3.2 Schriftlicher Teil (3 Stunden)

Prüfungsbereich: Durchführen von Hochbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Bereich Hochbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Beschreiben von Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen,
  • Unterscheiden und Auswählen von Mörtelklassen sowie Bindemitteln und Gesteinskörnungen für Mauermörtel,
  • Unterscheiden von Betonen nach Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen,
  • Unterscheiden und Auswählen von Steinformaten und Verbänden,
  • Unterscheiden von Schalungen für unterschiedliche Bauteile, Unterscheiden und Auswählen von Schalmaterialien sowie Anwenden von Schalplänen,
  • Lesen und Zeichnen von Bewehrungsplänen, Erstellen von Stahllisten, Erläutern von Einbaugrundsätzen,
  • Unterscheiden von Konstruktionen im Holzbau, im Trockenbau, von Putzen oder von Estrichen oder
  • Unterscheiden von Baugruben, Gräben, Verbau, Wasserhaltungen oder Infrastrukturtechnik.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  • Unterscheiden von Arten und Eigenschaften von Betonen,
  • Erläutern von Beton- und Stahlbetonkonstruktionen,
  • Anwenden der Maßordnung im Hochbau sowie
  • Unterscheiden und Erläutern von Vorschriften des Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutzes.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche

4.1 Zwischenprüfung (0 %)

Die Zwischenprüfung dient als Lernstandserhebung, um zu sehen, in welchen Bereichen die Auszubildenden evtl. noch besonderen Schulungsbedarf haben.
Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Durchführen von Arbeiten im Hochbau
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 6 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %)
50 %
Durchführen von Arbeiten im Hochbau
(schriftlich)
10 gebundene Aufgaben (40 %)
Projekt mit 4 ungebundenen Aufgaben (60 %)
60 min 50 %

4.2 Abschlussprüfung (100 %)

Prüfungsbereiche Aufgaben Vorgabezeit Gewichtung
Herstellen von Baukörpern
(praktisch)
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) 8 h
(inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %)
60 %
Durchführen von Hochbauarbeiten
(schriftlich)
25 gebundene Aufgaben (40 %)
Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %)
120 min 30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
(schriftlich)
35 gebundene Aufgaben
(5 zur Abwahl) (90 %)
2 ungebundene Aufgaben
(1 zur Abwahl) (10 %)
60 min 10 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.