Änderungsverordnung 2018

Chemikant/-in

Information für die Praxis, Stand: August 2018

1. Anpassung der Verordnung

Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin ist mit der Änderungsverordnung vom 20. März 2018 um weitere Themen ergänzt worden.
Die Änderungsverordnung trat am 1. August 2018 in Kraft.
In § 3 Nummer 2, § 4 Absatz 2 Abschnitt II und § 5 Absatz 3 der Verordnung gibt es kleinere Änderungen, in Anlage Abschnitt II eine Ergänzung. Die Änderungen beziehen sich auf die Themen Digitalisierung und vernetzte Produktion. Details entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 29. März 2018, Seite 382.

2. Auswirkungen auf die PAL-Prüfungsunterlagen

Die Änderungsverordnung hat keine direkte Auswirkung auf die Prüfungsunterlagen der PAL, da die Anpassungen vorrangig Einfluss auf die praktische Abschlussprüfung Teil 2 nehmen. Diese Unterlagen werden aufgrund hoher Diversität in den Ausbildungs- und Prüfbetrieben von der PAL nicht angeboten.
Die durch die Änderungsverordnung erfolgten Ergänzungen beziehen sich auf die Auswahlliste der zu vermittelnden Wahlqualifikationen. Für die Berufsausbildung der Auszubildenden sind daraus vom Ausbildenden vier Wahlqualifikationen festzulegen. Diese wiederum fließen in den praktischen Prüfungsbereich der Abschlussprüfung Teil 2 ein.
In den schriftlichen Prüfungen wurden die Themen Digitalisierung und vernetzte Produktion bereits schon in der Vergangenheit im Rahmen des Interpretationsspielraums von Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan in angemessenem Umfang bedient.