Ausbaufacharbeiter/-in Zimmererarbeiten - Zwischen- und Abschlussprüfung (Verordnung vom 3. Juni 2024)
Information für die Praxis, Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Die Stufenausbildung wurde durch das Anrechnungsmodell abgelöst. Zweijährige Berufe sind weiterhin anschlussfähig an die dreijährigen Qualifikationen.
Die Ausbildung zum/zur Ausbaufacharbeiter/-in Zimmererarbeiten dauert 24 Monate.
Die Ausbildung zum/zur darauf aufbauenden Zimmerer/Zimmerin dauert weitere 12 Monate.
2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
2.1 Praktischer und schriftlicher Teil (7 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Arbeiten im Ausbau
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Prüfungszeit:
6 Stunden für die Arbeitsaufgabe und die Dokumentation (Arbeitsplanung)
60 Minuten für die schriftlichen Aufgaben
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Zimmererarbeiten ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen:
- Herstellen einer Holzkonstruktion mit mindestens zwei unterschiedlichen Holzverbindungen.
3. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
3.1 Praktischer Teil (8 Stunden)
Prüfungsbereich: Herstellen von Baukörpern
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Prüfungszeit: Für die Arbeitsaufgabe und für die Dokumentation (Arbeitsplanung) insgesamt 8 Stunden
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Schwerpunkt Zimmererarbeiten ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion,
- Herstellen einer Wand- und Dachkonstruktion,
- Herstellen einer Decken- und Dachkonstruktion oder
- Herstellen einer Treppenkonstruktion.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
3.2 Schriftlicher Teil (3 Stunden)
Prüfungsbereich: Durchführen von Ausbauarbeiten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Prüfungszeit: 120 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich verschiedene Kompetenzen nachzuweisen, welche in der Verordnung ersichtlich sind.
Im Bereich Ausbauarbeiten sind vier der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Unterscheiden und Auswählen von Holz und Holzwerkstoffen,
- Unterscheiden von Dämmstoffen und Beschreiben des Einbauens und Rückbauens von Dämmstoffen,
- Unterscheiden von Estrichkonstruktionen und Estricharten,
- Unterscheiden von Putzen,
- Beschreiben des Verlegens von Fliesen und Platten,
- Unterscheiden von Trockenbaukonstruktionen oder
- Unterscheiden von Konstruktionen im Mauerwerksbau und im Beton- und Stahlbetonbau.
Der Erstellungssausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Im Bereich Schwerpunkt Zimmererarbeiten sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschreiben von Maßnahmen des konstruktiven Holzschutzes,
- Unterscheiden und Beschreiben von Konstruktionen gerader Treppen,
- Unterscheiden von Konstruktionsarbeiten von Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen sowie
- Unterscheiden und Auswählen von Verbindungs- und Befestigungsmitteln.
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungszeit: 60 Minuten
Prüfungszeit: 60 Minuten
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
4. Übersicht und Gewichtung der Prüfungsbereiche
4.1 Zwischenprüfung (0 %)
Die Zwischenprüfung dient als Lernstandserhebung, um zu sehen, in welchen Bereichen die Auszubildenden evtl. noch besonderen Schulungsbedarf haben.
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Durchführen von Arbeiten im Ausbau (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 6 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
50 % |
| Durchführen von Arbeiten im Ausbau (schriftlich) |
10 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 4 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
60 min | 50 % |
4.2 Abschlussprüfung (100 %)
| Prüfungsbereiche | Aufgaben | Vorgabezeit | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Herstellen von Baukörpern (praktisch) |
1 Arbeitsaufgabe + 2 Aufgaben Arbeitsplanung (Dokumentation) | 8 h (inkl. Richtzeit 30 min für Arbeitsplanung; 10 %) |
60 % |
| Durchführen von Ausbauarbeiten (schriftlich) |
25 gebundene Aufgaben (40 %) Projekt mit 8 ungebundenen Aufgaben (60 %) |
120 min | 30 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
35 gebundene Aufgaben (5 zur Abwahl) (90 %) 2 ungebundene Aufgaben (1 zur Abwahl) (10 %) |
60 min | 10 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.