IHK Region Stuttgart

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses vom 17.01.2024

[Tag der Einstellung im Internet auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart: 23.01.2024]
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 folgende Bekanntmachung beschlossen:
Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtszeit 2025 bis 2029

A. Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart

Die Amtszeit der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart läuft am 31. Dezember 2024 ab. Aus diesem Grund findet im Jahr 2024 die Wahl der Vollversammlung für die Amtszeit 2025 bis 2029 statt. Die amtierende Vollversammlung bleibt bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung im Amt.

I. Wahlausschuss

Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung vom 07.12.2023 gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl der Vollversammlung und der Wahl der Bezirksversammlungen (siehe dazu diese Bekanntmachung unter B.) für die Amtszeit 2025 bis 2029 einen Wahlausschuss gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:
Bezirk Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Stuttgart
Dirk Lorenz, Stuttgart
Sylvia Dommer-Kroneberg, Stuttgart
Böblingen
Prof. Dr. Wolfgang Blättchen, Leonberg
Eckart Renz, Böblingen
Esslingen-Nürtingen
Joachim Kneissler, Nürtingen
Andrea Cornelia Greiner, Ostfildern
Göppingen
Hans-Peter Herbinger, Göppingen
Matthias Handl, Göppingen
Ludwigsburg
Jörg Brodel, Freiberg / Neckar
Reinhard Hanle, Schwieberdingen
Rems-Murr
Peter Brenner, Leutenbach
Albrecht Schwegler, Waiblingen

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung einen Vorsitzenden und dessen beide Stellvertreter gewählt.
Vorsitzender des Wahlausschusses: Dirk Lorenz
1. Stellvertreter des Vorsitzenden: Peter Brenner
2. Stellvertreter des Vorsitzenden: Joachim Kneissler
Zuschriften an den Wahlausschuss sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
IHK Region Stuttgart
Wahlausschuss
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Fax: 0711/2005 601535
Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de

II. Rechtsgrundlagen

Die Wahl zur Vollversammlung erfolgt insbesondere nach folgenden Rechtsgrundlagen:
a) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes vom 07. August 2021 (BGBl. I, S. 3306); 
b) Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. Seite 77), zuletzt geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103);
c) Verordnung der Landesregierung zur Neuordnung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern vom 14. Dezember 1971 (GBI. Seite 513), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 1999 (GBI. Seite 133);
d) Satzung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 27. Mai 2022;
e) Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart vom 07. Dezember 2023.
 

B. Wahl der Bezirksversammlungen der Bezirkskammern Böblingen,
Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr

Die Amtszeit der Bezirksversammlungen der Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart laufen am 31. Dezember 2024 ab. Aus diesem Grund findet im Jahr 2024 die Wahl der Bezirksversammlungen für die Amtszeit 2025 bis 2029 statt. Die amtierenden Bezirksversammlungen bleiben bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Bezirksversammlungen im Amt.

I. Wahlausschuss

Gem. § 18 Abs. 4 der Wahlordnung ist der Wahlausschuss auch für die Wahl der nicht der Vollversammlung angehörenden Mitglieder der Bezirksversammlungen zuständig (vgl. zur Besetzung des Wahlausschusses A.I.).

II. Rechtsgrundlagen

Die Wahl zu den Bezirksversammlungen erfolgt nach denselben Rechtsgrundlagen wie die Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (vgl. dazu A II.). Einzelheiten zur Wahl der Bezirksversammlungen sind in § 18 der Wahlordnung geregelt.
 

C. Wahlfrist

Die Wahl zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung schriftlich (Briefwahl). Die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge) werden voraussichtlich Mitte/Ende September 2024 versendet. Das Ende der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 1. Oktober 2024 beginnenden) Wahlfrist hat der Wahlausschuss für den 22. Oktober 2024, 15:00 Uhr festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel spätestens bei der IHK Region Stuttgart eingegangen sein. Voraussichtlicher Tag der Stimmauszählung im Gebäude der IHK Region Stuttgart ist der 23. Oktober 2024 ab 8 Uhr. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Wahl werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

D. Frist zur Abgabe von Wahlbewerbungen

Der Wahlausschuss wird mit gesonderter Bekanntmachung zur Abgabe von Wahlbewerbungen auffordern. Wahlbewerbungen können dann während der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 3. Juni 2024 beginnenden) Bewerbungsfrist bis spätestens 24. Juni 2024, 15:00 Uhr eingereicht werden. Es werden voraussichtlich Mitte/Ende Mai 2024 entsprechende Formulare an potentielle Wahlbewerber versendet. Weitere Einzelheiten zur Abgabe von Wahlbewerbungen werden ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht

E. Weitere Mitteilungen

Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart eine Wahlhomepage unter www.wirtschaft-mitgestalten.de eingerichtet hat, um die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. Dort werden alle Informationen und Bekanntmachungen rund um die Wahl veröffentlicht. Diese Homepage ist auch über die reguläre IHK Homepage (Dok.Nr. 6014038) direkt erreichbar.
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Auslegung der Wählerlisten für die Wahl zur Vollversammlung und die Wahl zu den Bezirksversammlungen voraussichtlich im Zeitraum von Ende April bis Anfang Mai 2024 erfolgen wird. Hierzu ergeht eine gesonderte Bekanntmachung.
Im Übrigen weist der Wahlausschuss darauf hin, dass insbesondere das Service Team Wahl der IHK Region Stuttgart Telefon 0711 2005-1535 Auskünfte und Informationen zum Wahlverfahren gibt.
 
Stuttgart, den 17.01.2024
Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart
gez. Dirk Lorenz
Vorsitzender des Wahlausschusses