IHK-Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen

Bei der IHK sind Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen erhältlich, die Unternehmensinhaber/-innen bestellen und ihren Mitarbeiter/-innen zum Jubiläum überreichen können.

Wann kann die Ehrenurkunde beantragt werden?

IHK-Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen können im fünfjährigen Turnus ausgestellt werden (5, 10, 15, 20, ... Jahre Zugehörigkeit). Ausnahmsweise kann eine Urkunde auch für davon abweichende Unternehmenszugehörigkeit beantragt werden, wenn ein langjähriger Mitarbeiter in den Ruhestand tritt.

Wer kann die Ehrenurkunde beantragen?

Die Ehrenurkunde kann ausschließlich vom Arbeitgeber bei der IHK beantragt werden. Auch die Überreichung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Musterurkunde

Bestellung

Die Unternehmenszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn der Dienstzeit wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an, unter Einschluss etwaiger Lehrzeit und Elternzeiten.
Kürzere Unterbrechungen, z. B. infolge von Krankheit, Kurzarbeit, Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an militärischen Übungen sowie Unterbrechungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr oder beim Zivildienst, werden in die Dienstzeit mit eingerechnet.
Wir bitten Sie, die Ehrenurkunde mindestens vier Wochen vor Bedarf zu bestellen.
Der Preis für eine Ehrenurkunde beträgt 15,00 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) sowie Versandkostenpauschale.

Veröffentlichung im Magazin Wirtschaft

Arbeitnehmerjubiläen von leitenden Mitarbeitenden wie Geschäftsführer/-innen, Prokurist/-innen, etc. ab 25 Jahren Unternehmenszugehörigkeit, können in der IHK-Zeitschrift „Magazin Wirtschaft“ veröffentlicht werden. Kriterien und Ansprechpartner finden Sie in unserem Artikel “So kommen Sie ins Magazin Wirtschaft”.

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