Nr. 19410
Brancheninformationen

Versicherungsvermittler


Als Versicherungsvermittler finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Formulare, um eine Erlaubnis zu beantragen und sich in das Register eintragen zu lassen.


Ende Juli 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin für Versicherungsvermittler und -berater vorgesehenen Änderungen traten am 23. Februar 2018 in Kraft.

Ihr Einstieg in den § 34 d GewO
zwei junge Männer im Gespräch vor einem Laptop © getty images

Versicherungsvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier.

Berufspflichten und Informationspflichten für Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler/-innen müssen sowohl im Impressum als auch gegenüber Kunden und Kundinnen beim ersten Geschäftskontakt Informationspflichten erfüllen. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Gewerberlaubnis § 34d GewO

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter benötigen eine Gewerberlaubnis nach § 34d GewO, um in das öffentliche Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden. Wie stellt man einen Antrag bei der IHK?

Anträge auf Erlaubnisbefreiung

Wenn die Versicherungsvermittlung als Ergänzung einer Haupttätigkeit betrieben wird, wie es beispielsweise häufig bei Autohäusern der Fall ist, kann die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung erteilen.

Antragsformulare

Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO).

Gewerbeerlaubnis

Besondere Hinweise für gebundene Versicherungsvermittler und Ausschließlichkeitsvertreter.