Lieferungen ins Drittland
Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr
Kunst, Kultur und vielfältige Veranstaltungen ziehen jährlich viele Touristen in die Region Stuttgart. Erfreulich ist dabei unter anderem, dass die Besucherinnen und Besucher in Freizeitstimmung auch viele Einkäufe im Einzelhandel tätigen. Wenn diese Privatpersonen aus einem Drittland kommen und ihren Einkauf anschließend mit nach Hause ins Drittland nehmen, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, der Einkauf steuerfrei getätigt werden kann.
Sogenannte Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sind ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage ein Merkblatt zur steuerfreien Ausfuhr im Reiseverkehr samt dem als Nachweisformular empfohlenen „Ausfuhrkassenzettel“ veröffentlicht.
Zur Vereinfachung des Ausfuhrnachweises im nichtkommerziellen Reiseverkehr kann der „digitale Ausfuhrkassenzettel (dAKZ)“ genutzt werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine elektronische Bestätigung der Ausfuhr anstelle des klassischen Papierbelegs. Weiterführende Informationen stellt die Zollverwaltung bereit.
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