Steuerliches Investitionsprogramm für die Wirtschaft
Mit dem Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 4. Juni 2025 sollen Unternehmen ermutigt werden, gleich zu investieren, statt abzuwarten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren – durch mehr Liquidität, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und steuerliche Planungssicherheit. Die Bundesregierung setzt damit erste Punkte aus dem Koalitionsvertrag um. Der Entwurf wurde am 26. Juni 2025 vom Bundestag verabschiedet.
Stand: Juni 2025
Konkret umfasst der Gesetzentwurf insbesondere folgende Punkte:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als sog. „Investitions-Booster“. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die degressive Abschreibung beträgt höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 Prozent.
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032
- Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab 2032
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro
- Ausweitung der Forschungszulage
Die weiteren Einzelheiten sind unter anderem auf der Seite der Bundesregierung zu finden.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Sitzung ist für den 11. Juli 2025 geplant.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Sitzung ist für den 11. Juli 2025 geplant.