Bundesregierung beschließt Reform der Grundsteuer

Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Sie besteht aus drei Elementen: dem Entwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, dem Entwurf zur Einführung einer Grundsteuer C, mit der Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, baureife Grundstücke höher zu besteuern und der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes, die die Neuregelung verfassungsrechtlich absichern soll.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnen: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Zudem erhalten die Bundesländer das Recht, von dem Berechnungsmodell abzuweichen und ein eigenes Modell einzuführen (Öffnungsklausel). Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage einen FAQ- Katalog veröffentlicht.