Recht und Steuern
Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO in Zusammenhang mit dem Güteverfahren bei Streitigkeiten
Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO in Zusammenhang mit dem Güteverfahren bei Streitigkeiten aus gewerblicher Tätigkeit beider Parteien oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sie erreichen die Gütestelle über die Geschäftsstellen der Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind:
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
D-70174 Stuttgart
E-Mail: leitung@stuttgart.ihk.de
Telefon: +49(0)711-2005-0
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der IHK Region Stuttgart ist:
SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5099-8769
Telefax: +49 721 5099-8701
E-Mail: info@suedwest-datenschutz.com
AnwaltVerein Stuttgart e.V.
Olgastraße 57 A
70182 Stuttgart
+49(711) 33 50 000-0
+49(711) 33 50 000-9
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben, oder aus gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, die eine gewerblich tätige Gesellschaft betreffen, verarbeitet. Ihre Daten, wie Namen und Anschriften der Parteien, den Streitgegenstand, den Zeitpunkt der Einreichung des Güteantrags, der Veranlassung seiner Bekanntgabe, weiterer Verfahrenshandlungen der Parteien sowie die Beendigung des Güteverfahrens, werden insbesondere dafür erhoben, um das Güteverfahren einzuleiten, den Gütetermin festzusetzen, die Güteperson zu benennen und die Beteiligten, ggf. Bevollmächtigten zu laden sowie das Verfahren durchzuführen und etwa durch Vergleich zu beenden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO, § 1 Abs. 2 IHKG in Verbindung mit der Verfahrensordnung der Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Wir sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet jedes Güteverfahren zu dokumentieren: Rechtsgrundlage hierfür bildet § 22e Abs. 2 AGGVG.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die vom Antragssteller bezeichnete Gegenpartei
- die Gütepersonen
- ggf. Bevollmächtigte der am Güteverfahren Beteiligten.
- ggf. Rechtsnachfolger der Parteien auf deren Verlangen
- ggf. die zuständige Behörde auf deren Anforderung
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erfüllung der oben genannten Zwecke und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. So ist die Datenverarbeitung unter anderem erforderlich für die Einleitung, Durchführung und Beendigung des Schlichtungsverfahrens. Die Daten sind nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens fünf Jahre lang, Vergleiche sind 30 Jahre lang, aufzubewahren. Rechtsgrundlage hierfür ist § 22e Abs. 5 AGGVG.
5. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Region Stuttgart, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Baden-Württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
6. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigt Ihre Daten, um das Güteverfahren wie unter Ziffer 2 dargestellt zu organisieren, durchzuführen und zu beenden.