Wichtige Informationen für Finanzanlagenvermittler/ -berater

Zugang zum Beruf

Was Sie bei der Beantragung der Erlaubnis nach § 34 f GewO beachten müssen und welche Berufspflichten Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Reminder

Fristende 31. Dezember 2025! Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in BW bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.

Berufspflicht für Finanzanlagenvermittler/-berater

Finanzanlagenvermittler/-innen müssen dem Kunden, der Kundin VOR der ersten Anlageberatung verschiedene Informationen zur Verfügung stellen. Was das beinhaltet und welche Formvorschriften gelten, erfahren Sie hier.