Wichtige Informationen für Finanzanlagenvermittler/ -berater
Selbstständig als Finanzanlagenvermittler
Was Sie bei der Beantragung der Erlaubnis nach § 34 f GewO beachten müssen und welche Berufspflichten Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Prüfungsbericht für Finanzanlagenvermittler
Zum Jahresende ist es wieder einmal soweit: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2023 einreichen. Fristende ist der 31. Dezember 2024.
Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler/-innen und -berater/-innen
Finanzanlagenvermittler/-innen müssen dem Kunden, der Kundin VOR der ersten Anlageberatung verschiedene Informationen zur Verfügung stellen. Was das beinhaltet und welche Formvorschriften gelten, erfahren Sie hier.