Login
FAQ
Suche
Suche verlassen
Suchbegriff
Menü
Über uns
Presse
Newsletter
Karriere
Bezirkskammern
PAL
IHK-Bildungshaus
Kontakt
de
en
Gebärdensprache
Leichte Sprache
Login
Sie befinden sich hier
Home
Für Unternehmen
Recht und Steuern
Finanzdienstleister
Wichtige Informationen für Finanzanlagenvermittler/ -berater
Nr. 129217
Wichtige Informationen für Finanzanlagenvermittler/ -berater
Zugang zum Beruf
Selbstständig als Finanzanlagenvermittler
Was Sie bei der Beantragung der Erlaubnis nach § 34 f GewO beachten müssen und welche Berufspflichten Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Link: Selbstständig als Finanzanlagenvermittler
Reminder
Prüfungsbericht für Finanzanlagenvermittler
Zum Jahresende ist es wieder einmal soweit: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2023 einreichen. Fristende ist der 31. Dezember 2024.
Link: Prüfungsbericht für Finanzanlagenvermittler
Berufspflicht für Finanzanlagenvermittler/-berater
Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler/-innen und -berater/-innen
Finanzanlagenvermittler/-innen müssen dem Kunden, der Kundin VOR der ersten Anlageberatung verschiedene Informationen zur Verfügung stellen. Was das beinhaltet und welche Formvorschriften gelten, erfahren Sie hier.
Link: Informationspflichten für Finanzanlagenvermittler/-innen und -berater/-innen
teilen
drucken