Formulare für die Erlaubnis nach § 34f GewO
In Baden-Württemberg sind die Industrie- und Handelskammern für die Erteilung der Erlaubnis zur gewerblichen Finanzanlagenvermittlung/-beratung zuständig. Gewerbetreibende wenden sich an die zuständige Kammer, das heißt dass Vermittler und Berater aus der Region Stuttgart den Antrag auf die Erlaubnis nach § 34f GewO (Gewerbeordnung) bei der IHK Region Stuttgart stellen.
Der Antrag wird mit Hilfe der unten aufgeführten Formulare gestellt. Beim Antragsverfahrens muss nach § 34f GewO geprüft werden, ob die/der Antragsteller/ -innen
- persönlich zuverlässig ist,
- in geordneten Vermögensverhältnissen lebt,
- sachkundig ist sowie
- eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen kann.
Die erforderlichen Nachweise zur Beurteilung der oben genannte Kriterien finden Sie in den Antragsformularen aufgelistet. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die ebenfalls unten abrufbaren Checklisten als Orientierung zu verwenden, welche die Nachweise übersichtlich auf einer Seite aufführen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Erlaubnisantrag auch ein Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister zu stellen ist. Sofern sich Ihre Hauptniederlassung im Zuständigkeitsbereich der IHK Region Stuttgart befindet, empfehlen wir Ihnen, die Anträge gemeinsam zu stellen. Wenn Sie die Erlaubnis jedoch im Vorfeld einer Neugründung stellen und die Tätigkeit nicht sofort aufnehmen wollen, können Sie die Registrierung auch später beantragen.
Mit der Antragstellung werden Gebühren erhoben. Entsprechend dem aktuellen Gebührentarif der IHK Region Stuttgart fallen 330 Euro für die Erlaubnis und 50 Euro für die Registrierung an.
1. Erlaubnis und Registrierung
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen den Link zu unserem Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden und können ggf. auch Dokumente online nachreichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) benötigen die Unterlagen laut:
Juristische Personen (GmbHs, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte das
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei Gesellschaften in Gründung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei bestehenden Gesellschaften) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei Gesellschaften in Gründung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei bestehenden Gesellschaften) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend. Alternativ haben Sie bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten „AusweisApp2“ sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen.
2. Formular zur Registerdatenänderung
Finanzanlagenvermittler/-berater sind verpflichtet, sich in ein öffentlich einsehbares Register eintragen zu lassen. Neben dem Gewerbetreibenden selbst müssen auch die Mitarbeiter im Register erfasst werden, die an der Vermittlung oder Beratung direkt beteiligt sind.
Wenn Sie eine bestehende Registrierung anpassen möchten, zum Beispiel wegen eines Umzugs, verwenden Sie bitte das Formular zur Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB).
3. Änderung des Erlaubnisumfangs
Wenn Sie bereits eine Erlaubnis nach § 34f GewO haben und diese jedoch um weitere Sparten ergänzen möchten (zum Beispiel zusätzlich zu offenen Fonds auch geschlossene Fonds vermitteln möchten), können Sie dies mit diesen Formularen beantragen: Erweiterungsantrag für die natürliche Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB)
Inhaber eines Einzelgewerbes oder Gesellschafter einer Personengesellschaft verwenden bitte das Formular Erweiterungsantrag für natürliche Personen. Sofern die Tätigkeit durch eine juristische Person betrieben wird verwenden Sie bitte das Formular Erweitungsantrag für juristische Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB). Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel die erforderlichen Nachweise für die Erlaubniserteilung neu erbringen müssen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Erlaubnis innerhalb von zwölf Monaten erteilt wurde – bitte sprechen Sie uns in diesem Fall für das individuell erforderliche Vorgehen an.
Stand: April 2024