Nr. 72873

Finanzdienstleister

Anträge mit Checklisten

Wer gewerblich Finanzanlagen vermitteln oder dazu beraten möchte, benötigt einer Erlaubnis. Den Antrag auf die Erlaubnis nach § 34f GewO stellen Sie in Baden-Württemberg bei der zuständigen IHK.

Anträge mit Checklisten

Honorar-Finanzanlagenberater aus der Region Stuttgart finden die Antragsformulare für die Erlaubnis nach § 34h GewO hier.

Ihr Einstieg in den § 34 f GewO
Euro-Münzen und Stift auf Diagramm © Fotolia, svort

Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO.

Zugang zum Beruf

Was Sie bei der Beantragung der Erlaubnis nach § 34 f GewO beachten müssen und welche Berufspflichten Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Reminder

Fristende 31. Dezember 2025! Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in BW bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.

Berufspflicht für Finanzanlagenvermittler/-berater

Finanzanlagenvermittler/-innen müssen dem Kunden, der Kundin VOR der ersten Anlageberatung verschiedene Informationen zur Verfügung stellen. Was das beinhaltet und welche Formvorschriften gelten, erfahren Sie hier.