Prüfungsbericht für Finanzanlagenvermittler
Zum Jahresende ist es wieder einmal soweit: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2023 einreichen. Fristende ist der 31. Dezember 2024.