Bericht für das 1. Halbjahr 2021

Vergabestatistikverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht seinen zweiten Bericht zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) wurde vom BMWi mit der Durchführung der Vergabestatistik beauftragt. Seit dem 01. Oktober 2020 sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert von über 25.000 Euro netto im Unterschwellenbereich (Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte) zu übermitteln, siehe hierzu auch § 1 (VergStatVO).
Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, hat ein meldepflichtiger Auftrag-oder Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) zu bestimmen, die sich vorab beim Statistischen Bundesamt(Destatis) haben registrieren lassen. Seit 1. Juli 2020 können sich die Berichtsstellen der Auftrag-/Konzessionsgeber freiwillig bei Destatis online registrieren. Weiterführende Informationen zu Berichtsstellen finden Sie auf dem Erhebungsportal des Statistischen Bundesamts