IHK Region Stuttgart

Verlängerung der Sonderregelung für Lieferengpässe und Preissteigerungen aufgrund des Ukraine-Kriegs

Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs führen zur Verlängerung der Sonderregelungen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte, befristet bis zum 30. Juni 2023, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt (Erlass BWI 7-70437/9#4 vom 25. März 2022). Am 22. Juni 2022 erfolge eine erste Verlängerung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2022. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225 a VHB). In den Monaten August und September 2022 sei dann für Teile der benannten Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung erkennbar gewesen. Ob sich dieser Trend fortsetze, sei derzeit jedoch noch nicht absehbar. Die Sonderregelungen werden daher bis zum 30. Juni 2023 verlängert.