IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Auftragswesen Aktuell September 2023
- BKMS-Übermittlungsservice für EU-weite Vergabeverfahren - keine Erreichbarkeit von TED vor dem 25.10.2023
- Verpflichtung zur E-Rechnung kommt auch im B2B-Bereich
- Eintragungen und Abfragen aus dem Wettbewerbsregister
- Neue Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht
- EU-Helpdesk für umweltorientierte öffentliche Beschaffung
- EU-Leitfaden für Unternehmen zur Erkennung und Vermeidung von Sanktionsumgehungen
- Schleswig-Holstein: Schutzsuchenden-Vergabeverordnung verlängert
- 20. Symposium für Vergaberecht am Dienstag, 28. November 2023
BKMS-Übermittlungsservice für EU-weite Vergabeverfahren - keine Erreichbarkeit von TED vor dem 25.10.2023
Da der Bund keinen Übergangszeitraum, sondern einen Stichtag (24.10.) für die Umstellung auf die neuen eForms-Muster über den BKMS vorsieht, gibt es für die verantwortlichen Softwarehersteller von eVergabe-Plattformen in Deutschland nur die Möglichkeit, die Software ihrer Kunden in einem individuellen Korridor von mehreren Tagen vor dem 25.10.2023 umzustellen. Kunden müssen sich darauf einstellen, dass vor dem Umstellungsstichtag für ca. 10 Kalendertage keine Veröffentlichung auf TED möglich ist.
Dies gilt ebenso für die Nutzer der eVergabe-Plattform „eHAD“. Auch die eVergabe-Plattform des Bundes hat ihre Kunden darüber informiert, dass vom 16.10. bis 24.10.2023 keine Kommunikation mit TED möglich sein wird.
Ihre Ansprechpartnerin
Eva Waitzendorfer-Braun, eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, 0611 / 974588-0
Verpflichtung zur E-Rechnung kommt auch im B2B-Bereich
Auf Grundlage der RL 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind öffentlicher Auftraggeber bei den Oberschwellenverfahren seit dem 18.04.2020 verpflichte, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. In einigen Bundesländern wurde diese Verpflichtung mittlerweile auch auf die Unterschwellenverfahren erweitert. Das öffentliche Auftragswesen hat hier bisher eine Vorreiterrolle inne, deren Ende nun absehbar ist, da das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf (Stand: 14.07.2023) für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt hat.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Entwurf eine Vielzahl von Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen vor, so u.a. Änderungen am Umsatzsteuergesetz sowie an der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und der damit verbundenen Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich für inländische Rechnungen zum 01.01.2025. Danach sind im Inland ansässige Unternehmer für ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn diese Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Ab 2028 folgt dann ein Meldesystem zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Neben der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sollen mit der Einführung der E-Rechnungspflicht die bestehenden Möglichkeiten der Digitalisierung in der Wirtschaft gefördert werden. Hier finden Sie den Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes.
Eintragungen und Abfragen aus dem Wettbewerbsregister
Das Bundeskartellamt hat ein Jahr nach Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters Bilanz gezogen. Nach Auskunft des Bundeskartellamtes wurden bereits 220.000 Abfragen getätigt. Im Wettbewerbsregister sind bereits 7.000 Unternehmen aufgrund von Sanktionsentscheidungen der Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitenbehörden eingetragen.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Tel. 0431 98 65 144
Neue Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht
Die EU-Kommission hat neue Auslegungsleitlinien zu der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007) im EU-Amtsblatt (2023/C 222/01) veröffentlicht.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 regelt, unter welchen Bedingungen öffentliche Verkehrsdienste, die Eisenbahn und andere schienengestützte Verkehrsträger Dienstleistungen erbringen oder die auf der Straße erbracht werden, organisiert und finanziert werden. Erstmals im Jahr 2014 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Auslegungsleitlinien zu der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an, mit der sie den Interessenträgern ihr Verständnis einiger Bestimmungen der Verordnung darlegte.
Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Jahr 2016) und der vom Gerichtshof der Europäischen Union zur Verordnung ergangenen Rechtsprechung war eine Anpassung der Auslegungsleitlinien notwendig. Zum Verständnis der Leitlinien ist anzumerken, dass diesen keine bindende Wirkung zukommt. Die Kommission legt mit ihnen ihr Verständnis der Bestimmungen der Verordnung, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung der Unionsgerichte dar.
EU-Helpdesk für umweltorientierte öffentliche Beschaffung
Die Website des EU-Helpdesks für umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP) hat ein neues Design erhalten. Die Website, die sich der Förderung der umweltorientierten Beschaffung widmet, gehört jetzt zu den Initiativen der GD-Umwelt für umweltfreundliche Unternehmen. Hier finden sich aktuelle Nachrichten, Hinweise auf Veranstaltungen, freiwillige GPP-Kriterien, Good-Practice-Beispiele und Informationen zum Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem (EMAS). Hier gelangen Sie zur Website des EU-Helpdesks.
EU-Leitfaden für Unternehmen zur Erkennung und Vermeidung von Sanktionsumgehungen
Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können und wie sie diese Risiken vermeiden können. Der Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen?
Nach EU-Recht sind Unternehmen aus der EU verpflichtet, beim Handel mit Drittländern eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner die EU-Sanktionen nicht umgehen. Der Leitfaden hat folgenden Inhalt:
- Er beschreibt die aufeinanderfolgenden Schritte, die EU-Unternehmen bei der Durchführung strategischer Risikobewertungen anwenden müssen. Das soll das Risiko der Umgehung von Sanktionen so weit wie möglich verringern.
- Für Unternehmen, die diesen Risiken am stärksten ausgesetzt sind, werden Leitlinien für die Umsetzung einer verstärkten Sorgfaltspflicht aufgestellt. Diese enthalten auch bewährte Verfahren für die Bewertung von Geschäftspartnern, Transaktionen und Waren.
- Eine Liste von „Red Flags“, also Warnzeichen für Umgehungen. Sie beziehen sich auf Geschäftspartner und Kunden und sind Indikatoren, die die Unternehmen in der EU auf mögliche Risiken aufmerksam machen sollen, wenn sie eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Handelspartner eingehen.
Ihr Ansprechpartner
Steffen Müller, muellers@abz-bayern.de, 089 511 631 72
Schleswig-Holstein: Schutzsuchenden-Vergabeverordnung verlängert
Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender (Schutzsuchenden-Vergabeverordnung) vom 23. März 2022 wurde verlängert. Damit gelten die Erleichterungen für Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Aufnahme, Unterkunft, Versorgung oder Betreuung Schutzsuchender, insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine sowie Erleichterungen für Bauaufträge, die Wohnzwecken dienen, weiter bis zum 31.12.2024.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Tel. 0431 98 65 144
20. Symposium für Vergaberecht am Dienstag, 28. November 2023
Der Wunsch nach einer Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung bei gleichzeitiger sozialer, ökologischer und innovativer Ausrichtung des Vergaberechts führt derzeit auf Bundes- und Landesebene zu einer permanenten Weiterentwicklung des Vergaberechts. Wer hier am Ball bleiben will, muss Schritt halten und sich regelmäßig informieren.
Dazu will die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg mit freundlicher Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg praxisorientierte Fortbildungsinhalte bieten.
Bei unserem 20. Symposium für Vergaberecht – zudem wir Sie herzlich einladen möchten – erhalten Sie einen Überblick zu den vorgesehenen Weiterentwicklungen des Vergaberechts durch den Bund und durch das Land Baden-Württemberg. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung den öffentlichen Auftraggebern und Bieterunternehmen gleichermaßen aktuelle Expertentipps und wichtige Impulse zum Vergabeverfahren.
Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch und Networking in angenehmer Atmosphäre.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei sind!
Titel
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20. Symposium für Vergaberecht in Stuttgart
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Seminarort:
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IHK Region Stuttgart
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Termin:
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28. November 2023, 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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Referent/in:
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verschiedene
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Teilnahmeentgelt:
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kostenfrei
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Anmeldung/
Informationen |