IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Auftragswesen Aktuell April 2026
- Umweltfreundliche Beschaffung von Elektrofahrrädern
- FNR aktualisiert Datenbank “Umweltzeichen Kompakt”
- Elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungsverfahren - Unternehmensumfrag verlängert
- Industrial Accelerator Act - Relevanz für die öffentliche Beschaffung
- Abschluss Freihandelsabkommen der EU und Australien
- Bayern: Wegweise zur Vergabe von Verpflegungsleistungen
Umweltfreundliche Beschaffung von Elektrofahrrädern
Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen aktuellen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrrädern (Pedelecs) veröffentlicht. Der Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die aktuelle EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Norm-Standards. Der Blaue Engel DE-UZ 197 ist ausgelaufen. Somit können keine Produkte mehr zertifiziert werden.
Der Leitfaden wird begleitet von einem Anbieterfragebogen, der unter www.beschaffung- info.de als Word Dokument veröffentlicht ist. Der „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrräder (Pedelecs 25) “ kann als Anlage zur Leistungsbeschreibung verwendet und den Vergabestellen zur Beschreibung der Leistung und den Bietern als Hilfestellung bei der Nachweisführung dienen. Der Anbieterfragebogen erleichtert zudem der ausschreibenden Stelle die Prüfung der Angebote.
Quelle: Umweltbundesamt
FNR aktualisiert Datenbank “Umweltzeichen Kompakt”
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) hat im Januar 2026 ihre Online-Datenbank „Umweltzeichen Kompakt: Gütezeichen-Finder“ umfassend aktualisiert. Die Datenbank ermöglicht die Recherche von 235 Umwelt- und Gütezeichen für biobasierte Produkte und Dienstleistungen. Nutzer können sich damit eine strukturierte Orientierung im vielfältigen Gütezeichenmarkt verschaffen und das für ihr Beschaffungsvorhaben geeignete Gütezeichen auswählen. So lassen sich Nachhaltigkeits- aspekte rechtssicher in öffentliche Ausschreibungen integrieren. Aktuell beinhaltet die Datenbank zwölf Warengruppen: Bauen & Sanieren, Drucksachen & Papier, Gartenbau, Spielzeug & Freizeit, Bioenergie, Elektronik & IT, Möbel und Küche, Textilien, Büro, Fuhrpark (Schmierstoffe), Reinigung & Hygiene sowie Veranstaltungen & Catering. Die Datenbank finden Sie auf der Internetseite der FNR.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de
Elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungsverfahren - Unternehmensumfrag verlängert
Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) im öffentlichen Beschaffungsverfahren vor. Ein Legislativvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Ziel ist die Bewertung von politischen Optionen zur Verbesserung der Interoperabilität, zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur Förderung der Digitalisierung der Rechnungsstellung in der EU. Die Umfrage soll der Europäischen Kommission helfen, die praktischen Auswirkungen der E-Rechnung auf Unternehmen besser zu verstehen und sicherzustellen, dass die zukünftigen Vorschriften wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis zu 30.04.2026 möglich. Den Fragebogen finden Sie online.
Industrial Accelerator Act - Relevanz für die öffentliche Beschaffung
Mit dem am 04.03.2026 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnungsentwurf zur Beschleunigung der Industrie (Industrial Accelerator Act – IAA) soll der industriepolitischen Handlungsrahmen der EU neu ausrichtet werden. Insbesondere die öffentliche Beschaffung wir dabei als industriepolitisches Steuerungsinstrument eingesetzt, um die Nachfrage nach in der Union produzierten Industrieerzeugnissen zu stärken. Im Fokus stehen dabei Anforderungen an Herkunft („Made in EU“) und die Klimabilanz von beschafften Produkten (CO₂-arme Präferenzen).
Die öffentliche Aufträge betreffenden Kernregelungen des IAA sind:
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„Made in EU“-Vorgaben
Öffentliche Auftraggeber sollen bei bestimmten strategischen und energieintensiven Produkten Mindestanteile an in der EU hergestellten Komponenten vorschreiben. Diese Anforderungen gelten sowohl für klassische Vergabeverfahren als auch für Förderinstrumente. -
Verpflichtende Mindestquoten (ab 2029)
Für ausgewählte Produktgruppen (z. B. Stahl, Aluminium, Zement sowie Net-Zero-Technologien) sind verbindliche Mindestanteile an EU-Ursprung und/oder „Made in EU“ vorgesehen. -
Einführung von Low-Carbon-Kriterien
Öffentliche Auftraggeber müssen zusätzlich Kriterien zur CO₂-Intensität berücksichtigen. Ziel ist die Bevorzugung emissionsarmer Produkte (z. B. „grüner“ Stahl oder Beton). -
Kombinierte Herkunfts- und Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Vergabe soll künftig systematisch sowohl an EU-Ursprung als auch an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden. Beispiele aus dem Entwurf nennen konkrete Quoten für CO₂-arme Materialien im Bau- und Infrastrukturbereich. -
Ausschluss bzw. Einschränkung nicht-konformer Angebote
Produkte oder Anbieter, die die festgelegten Herkunfts- oder Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen, können von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Ausnahmen (z. B. fehlende Verfügbarkeit) greifen. Produkte aus Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen, eine Zollunion oder Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterhält, gelten als Erzeugnisse mit Unionsursprung gelten.
Der Verordnungsentwurf wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat verhandelt. Daher bleibt abzuwarten, welche Änderungen und Anpassungen sich ergeben werden. Unabhängig davon lässt sich aber bereits heute feststellen, dass der IAA zu einer deutlichen Verschiebung von rein wettbewerbsorientierten Vergaben hin zu strategischen Beschaffungszielen (Industriepolitik, Klimaschutz, Resilienz) führen wird.
Abschluss Freihandelsabkommen der EU und Australien
Die EU-Kommission hat nach langjährigen Verhandlungen am 24.03.2026 ein Freihandelsabkommen mit Australien abgeschlossen. Mit dem Abkommen stärkt die EU ihre strategischen Interessen bei kritischen Rohstoffen und Lieferketten. Konkret sieht es den Abbau von Zöllen und Handelshemmnisse vor. Auch der Bereich der öffentlichen Beschaffungen vor wird mit dem Abkommen neu geregelt. Die Vertragspartner werden ihre gegenseitigen Marktzugangsverpflichtungen über das bereits im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) festgelegte Maß hinaus ausweiten. Unternehmen aus der EU können sich zukünftig leichter um öffentliche Aufträge in Australien bewerben. Australien öffnet einseitig den Zugang zum Markt für Dienstleistungsaufträge. Die EU hat für australische Unternehmen die Beschaffung aller Waren und Dienstleistungen durch zentrale Regierungsbehörden geöffnet, die bisher nicht unter das GPA fielen, sowie die Beschaffung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, die im Schienenverkehr tätig sind.
Die Zustimmung des Rats der EU zum Abkommen steht noch aus, anschließend wird es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Australien muss das Abkommen ebenfalls noch ratifizieren. Informationen zum Freihandelsabkommen finden Sie auf der Internetseite der EU.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de
Bayern: Wegweise zur Vergabe von Verpflegungsleistungen
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMElF) hat den Wegweiser zur „Vergabe von Verpflegungsleistungen – So verankern Sie Qualitätskriterien im Vergabeprozess“ aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst.
Soweit Einrichtungen bzw. deren Träger dem Vergaberecht unterliegen, muss die Auswahl eines Speisenanbieters grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen. Dies betrifft sowohl die Kita- und Schulverpflegung als auch die Seniorenverpflegung oder die Betriebsgastronomie. Der Wegweiser hilft hier sich im Vergaberecht zurechtzufinden. Er erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und gibt viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards bei der Ausschreibung verankert werden können
Das StMEiF lädt zur einer Infoveranstaltung am 07.05.2026 von 10.00 bis 14.30 Uhr in München ein. Neben Informationen zur aktuellen Gesetzgebung und den juristischen Rahmenbedingungen, Praxistipps und Formulierungsbeispielen informiert das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) über die optimale Vorbereitung einer Ausschreibung. Expertinnen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellen die Gütezeichen „Geprüfte Qualität des Freistaats Bayern“ und das „Bayerische Bio-Siegel des Freistaats Bayerns“ vor.
Den Wegweiser sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMElF)
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Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de