IHK Region Stuttgart

E-Rechnung in der Bundes- und Landesverwaltung Baden-Württemberg

Elektronische Rechnungsstellung beim Zentralen Rechnungseingang (ZRE) des Landes

Seit dem 1. Januar 2022 sind Sie verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen. Davon ausgenommen sind Rechnungen, die
  • den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder
  • geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene. Berücksichtigen Sie bei der Umstellung Ihres Rechnungslaufes bitte, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.
  • ein zugelassenes Rechnungsformat: XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1
  • eine Leitweg-ID: Diese erhalten Sie von Ihrem Auftraggeber

Elektronische Rechnungsstellung seit 27. November 2020 für öffentliche Aufträge des Bundes verpflichtend

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben eine neue Informationsplattform zur elektronischen Rechnung freigeschaltet. Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Die Verpflichtung gilt auch für nachgeordnete Behörden, wie zum Beispiel die Bundeswehr. Die neue Webseite stellt Informationen für Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden zur Verfügung und bietet umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge.
Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund. Bis 2025 sollen in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung entwickelt und in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden.