IHK Region Stuttgart

Nachhaltige Beschaffung für Öffentliche Auftraggeber

Wer öffentliche Aufträge vergibt, der will Güter und Dienstleistungen vor allem wirtschaftlich und in bestmöglicher Qualität beschaffen.
Egal ob Textilien, C-Teile, Möbel, Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte: Längst ist dabei zumeist nicht mehr nur der Preis das alleinige Kriterium. Regelmäßig sollen auch Kriterien der Nachhaltigkeit wie ökologische und soziale Aspekte zum Bestandteil des Vergabeverfahrens werden. Doch was gilt es dabei im Vergabeprozess zu beachten? Die Überlegungen dazu spielen bereits bei der vorgelagerten Beschaffungsentscheidung als solche eine Rolle, aber natürlich auch bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie der Angebotsbewertung. So können geringe Lebenszykluskosten, Reparaturmöglichkeiten, ökologische Produkteigenschaften, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und des Landestariftreue -und Mindestlohngesetzes Berücksichtigung finden. Wir empfehlen Ihnen hierzu den Film “Nachhaltig ist das neue Normal”.  Bereits in den Grundsätzen der Vergabe öffentlicher Aufträge ist die Möglichkeit der Einbeziehung der strategischen Ziele einer nachhaltigen Beschaffung in § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehen. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung nachhaltiger Beschaffung auch in § 128 Abs. 2 GWB Auftragsausführung und § 31 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in diversen gesetzlichen Einzelvorschriften und in Rechtsverordnungen geregelt:

Weitere Gesetzliche Grundlagen
für Bundesbehörden

Weitere Gesetzliche Grundlagen für das Land Baden-Württemberg

Weitere Gesetzliche Grundlagen für die Kommunen

  • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV)

Eine Auswahl an Leitfäden und Ratgeber zur Nachhaltigen Beschaffung