Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Ein Ursprungszeugnis dient dazu, den handelspolitischen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Dieser Nachweis muss in vielen Ländern bei der Importverzollung gegenüber der drittländischen Zollverwaltung vorgelegt werden.
In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) Ursprungszeugnisse aus. Das Webinar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu: Wie wird der Ursprung bestimmt? Wie unterscheiden sich handelspolitischer und präferenzieller Ursprung? Welche Nachweise müssen Antragsteller vorlegen?
Manche Zielländer schreiben darüber hinaus vor, dass Handelsdokumente wie die Rechnung, Packlisten oder Verträge ebenfalls von der IHK bescheinigt werden müssen. Erfahren Sie im Webinar, welche Voraussetzungen hierfür gelten und welche Rechtsfolgen eine falsche Bescheinigung nach sich ziehen kann.
Termin
  • 18. März 2026, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Programm und Anmeldung über die IHK-Veranstaltungsdatenbank.