Einreihung von Waren in die Zolltarifkapitel 84, 85 und 90

Die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif spielt eine wichtige Rolle im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich. Es wirkt sich nicht nur auf die Höhe der Abgabenbelastung aus, es können sich auch weitere Folgen bei Genehmigungspflichten, Anwendung von Zoll-Kontingente und Antidumpingmaßnahmen, Angaben für die Ausfuhranmeldung und Vorgaben für die Präferenzkalkulation ergeben. Damit gehört die Warennummer oder Zolltarifnummer sicherlich zu einer der wichtigsten Stammdaten und auf ihre Richtigkeit sollte entsprechend geachtet werden. Zahlreiche spezifische Informationen müssen häufig insbesondere bei der Einreihung von technischen Geräten und Maschinen sowie Zubehör, Teilen und Warenzusammenstellungen beachtet werden. Für Abgrenzungen zwischen diversen Tarifpositionen gibt es oft Spezialregeln. Ein technisches Grundverständnis sowie fundierte Tarifkenntnisse sind deshalb unerlässlich.
Nach Darlegung der allgemeinen Grundsätze der zolltariflichen Einreihung, werden die speziellen Regeln für den Warenkreis der Kapitel 84, 85 und 90 anhand vieler Beispiele erörtert. Außerdem wird auf die Art und rechtliche Bedeutung von Hilfsmitteln eingegangen. Es erfolgt auch ein Überblick, der dazu im Internet frei verfügbaren Hilfsmittel. Schlussendlich sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden Waren des benannten Warenkreises korrekt und begründbar einzureihen und auch eine für die Zollanmeldung notwendige „sprechende Warenbezeichnung“ zu finden. Tarifierungsbeispiele aus dem betrieblichen Umfeld können zur Besprechung im Seminar gerne im Vorfeld eingereicht werden.
Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte, Zollbeauftragte und Sachbearbeitende, die sich mit der Einreihung und Beschreibung von Waren beschäftigen.
Das Seminar der IHK-Exportakademie findet am 15. Januar 2026 von 09:30 bis 16:00 Uhr online statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.