Veranstaltung der IHK-Exportakademie am 21.10.2026

Zentrale Zollabwicklung bei Ausfuhr und Einfuhr

Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung (ehemals „Einzige Bewilligung“) ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Mit dieser Vereinfachung haben Wirtschaftsbeteiligte, die in mehr als einem EU-Staat ansässig sind, die Möglichkeit, ihre Ausfuhrabwicklung und inzwischen auch ihre Einfuhrabwicklung mitgliedsstaatenübergreifend aus einem EU-Staat – mit nur einem zentralen Zollsystem zu steuern. Seminar-Beispiel wird die Teilnahme am ATLAS- Verfahren in Deutschland.
Sie wollen wissen, ob eine zentrale Zollabwicklung bei der Ausfuhr und/oder bei der Einfuhr für Sie vorteilhaft ist und brauchen einen Überblick? Und am besten noch einen Vorschlag, wie das umsetzbar ist? Kommen Sie zum Seminar und lernen Sie die zollrechtlichen Rahmenbedingungen, Bewilligungsvoraussetzungen und Erfahrungen aus der Praxis sowie die Potentiale kennen.
Zielgruppe sind Zollverantwortliche, Produktmanagerinnen und Produktmanager.
Das Seminar der IHK-Exportakademie findet am 21. Oktober 2026 von 09:00 bis12:30 Uhr online statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.