Workshop: Reparaturabwicklung im Drittland
Reparaturen fallen immer wieder an – werden sie in einem Drittland durchgeführt, lassen sich mit den richtigen Verfahren Abgaben sparen.
Werden Reparaturen als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie außerhalb der EU ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Werden allerdings bereits ausgeführte Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt, sollte eine aktive Veredelung angestrebt werden.
Zielgruppe sind Zollverantwortliche, Produktmanagerinnen und Produktmanager, Einkauf.
Das Seminar der IHK-Exportakademie findet am 14. Oktober 2025 von 09:00 bis 12:30 Uhr in der IHK Region Stuttgart - Bezirkskammer Böblingen statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.