Die Dual-Use Güterlisten - Klassifizierung von Gütern nach Anhang I der EG-VO und der Ausfuhrliste
Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Länderembargos und personenbezogene Sanktionen sind zu berücksichtigen, kritische Güter im Blick zu behalten und der Endverwendungszweck zu beachten.
Oftmals können technisch hochwertige und innovative Produkte auch militärisch verwendet werden. Für diese sogenannten Dual-Use-Güter gelten beim Export Beschränkungen. Die Frage der Genehmigungspflicht ist dabei ein komplexer Vorgang. Technische Einzelheiten eines Produkts spielen bei der Entscheidung, ob eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden muss, eine entscheidende Rolle. Mit Hilfe von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung und der deutschen Ausfuhrliste, lassen sich Güter auf ihre Dual-Use-Eigenschaft hin klassifizieren. Das Umschlüsselungsverzeichnis kann dabei ein wichtiges Hilfsmittel sein. Auch sind bestimmte Endverwendungen und Lieferungen in kritische Länder zu kontrollieren und sensibel zu handhaben.
Sie werden einen Überblick über die Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts erhalten. Bestehende Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten und nicht gelisteten Gütern werden ebenso angesprochen, wie möglicherweise in Betracht kommende Verfahrenserleichterungen.
Zielgruppe sind Entwicklerinnen und Entwickler, Technikerinnen und Techniker, Fach- und Führungskräfte, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Sachbearbeitende, die für die Exportkontrolle und Produktklassifizierung zuständig sind.
Das Webinar der IHK-Exportakademie findet am 21. Oktober 2025 von 09:30 bis 15:00 Uhr statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.