Der AEO: Antrag, Bewilligungsvoraussetzung und Bewilligungsmonitoring

Die Bewilligung des AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) gewinnt nicht erst mit dem Unionszollkodex (UZK) eine zentrale Bedeutung. Die Bewilligung des AEO bedeutet neben Vereinfachungen und Erleichterungen in der Zollabwicklung auch ein Prüfsiegel im sicheren internationalen Warenverkehr. Mit der Bewilligung gehen aber auch permanente Kontrollen der Zollverwaltung und die damit verbundenen Meldepflichten einher.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Bewilligung des AEO erfüllt und welche Maßnahmen für den Erhalt im Rahmen des Monitorings ergriffen werden müssen.
Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die den AEO-Status neu beantragen wollen, den AEO schon beantragt haben oder schon bereits die Bewilligung des AEOs und mit der Beantragung, Bearbeitung oder dem Monitoring befasst sind.
Das Seminar der IHK-Exportakademie findet am 16. Dezember 2025 von 09:30 bis 12:30 Uhr online statt.
Ausführliche Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der IHK-Exportakademie.