CBAM: Erleichterungen und aktuelle Entwicklungen
Importeure von Waren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, müssen bis Ende 2025 quartalsweise einen Bericht erstellen. Ab 2026 beginnt die Praxisphase mit neuen Anforderungen. Für einen Import ist dann die Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich.
Die CBAM-Regelungen wurden umfassend überarbeitet, eine neue Bagatellgrenze von 50 Tonnen sorgt dafür, dass sehr viele Importeure ab 2026 nichts mehr mit CBAM zu tun haben.
Was steht in der Berichtsperiode 2025 noch an, was ändert sich 2026, welche Aufgaben hat ein registrierter CBAM-Anmelder, werden zusätzliche Waren in CBAM einbezogen, wann werden die neuen Standardwerte für Emissionen veröffentlicht? Wir geben einen Überblick zu den Regelungen und zu offenen Fragen.
Termin
- 12. Februar 2026, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Programm und Anmeldung über die IHK-Veranstaltungsdatenbank.