Informationen für geschäftliche Aufenthalte in den USA

Geschäftsreisende benötigen oft ein Visum für den Aufenthalt in den USA. Der Antragsprozess ist komplex und man sollte ausreichend Zeit einplanen. Wir informieren über die gängigsten Möglichkeiten:
Wir beschreiben im Folgenden häufig nachgefragte Visumkategorien für einen Aufenthalt in den USA. Eine Liste aller Optionen finden Sie auf der Internetseite der US-Behörden. Ebenso einen Visa-Wegweiser des US-Generalkonsulats in Frankfurt, der bei der Auswahl des passenden Visum hilft.
Die Kosten rund um die Antragstellung für ein Visum für eine Geschäftsreise oder Arbeitseinsätze können Sie der US-Gebührenordnung entnehmen.

Aufenthalte als Besucher

B-1 Visum für Business Trips unter bestimmten Bedingungen

Das B-1 Visum (Business/Tourist Visa) erlaubt die Einreise für maximal sechs Monate zu folgenden Zwecken:
  • Vertragsverhandlungen, Kontakt und Austausch mit Geschäftspartner, Kunden und verbundenen Unternehmen
  • Teilnahme an Messen, Kongresse, Fachkonferenzen als Besucher oder Aussteller
  • unabhängige Forschungen, Vorträge und Vorlesungen
  • Installation, Wartung oder Reparatur von deutschen Geräten, die an amerikanische Unternehmen verkauft wurden –Weitere Informationen zur Entsendung in die USA zu Montagezwecken finden Sie auf unserer Internetseite
Die Bezahlung des Arbeitnehmers muss von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolgen.
Bei Montage-/Servicearbeiten ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unbedingt notwendig.
Die Beantragung des B1-Visum erfordert die persönliche Vorstellung beim US-Generalkonsulat/ bei der US-Botschaft.

Visumfreie Einreise über das Visa Waiver Program mit ESTA

Besuche zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (siehe Zwecke für B-1) sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visum möglich. Über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können Deutsche beziehungsweise Staatsangehörige anderer Länder, die am Visa Waiver Program teilnehmen, einen Online-Antrag stellen und bis zu 90 Tage in den USA verbringen. Der Online-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Abgesehen von Aufenthaltskosten darf keine Bezahlung von amerikanischer Seite erfolgen.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate in Deutschland und/oder der US-Einreisebehörde – U.S. Costums and Border Protection. Die Kosten belaufen sich auf 21 USD.
Achtung: Personen, die seit 2021 in Kuba waren, dürfen nicht via ESTA in die USA reisen sondern müssen ein Visum beantragen. Kuba ist als "State Sponsor of Terrorism" (SST) eingestuft. Wir raten, rechtzeitig vor der Einreise mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufzunehmen. Siehe mehr über folgende Internet-Links:
Verschärfte Einreiseregeln in die USA für Kubareisende (AHK Kuba)
“Frequently Asked Questions” (Official Website of the Department of Homeland Security)
Aktueller Hinweis: Einreisen per per ESTA sind Stand April 2025 möglich - auf der sicheren Seite sind Reisende in die USA allerdings mit einem B1- Visum ( Visitor Visa ). Außerdem ist darauf zu achten, dass der Reisepass noch 6 Monate nach der Einreise gültig ist.

Arbeitsaufenthalte in den USA

E-1/E-2 Visum (Handels-/Investorenvisum)

Führungskräfte („Executives”), leitende Angestellte („Manager”) und Spezialisten („Specialist”/„Essential Employee”) können mit einem E-1/E-2-Visum bis zu fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Personen beabsichtigen, in einem wesentlichen Ausmaß in den USA zu investieren.
  • Das E-1 Visum beziehungsweise Handelsvisum eröffnet Händlern und Kapitalanlegern, die sich in den USA in einem bestimmten Umfang engagieren wollen, eine Arbeitsgenehmigung ( > 200 000 USD ).
  • Dabei muss ein regelmäßiger Handel substantieller Natur mit Gütern, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten (mind. 50 Prozent) nachgewiesen werden.
  • Das E-2 Visum gilt dagegen für Investoren, die eine nicht unerhebliche Investition in ein aktives US-Unternehmen tätigen wollen ( > 100 000 USD ).
  • Umfangreiche Auflagen müssen beachtet und erfüllt werden.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie unentbehrlich für den Betriebsablauf sind und dafür entsprechende spezialisierte Fähigkeiten und/oder Expertise besitzen. Visumsantrag muss die E-Registrierung des Unternehmens beantragt werden. Hierfür ist in Deutschland ausschließlich das Generalkonsulat Frankfurt zuständig.

L-1 Visum (Unternehmensinterner Mitarbeitertransfer)

Vorgesehen ist dieses Visum für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitern in eine Niederlassung, in den Mutterkonzern, oder in eine Zweig- oder Tochtergesellschaft des aktuellen Arbeitgebers.
Antragsteller müssen mehrjährige Erfahrung im Bereich der Geschäftsführung/Leitung und/oder Expertise in einem Spezialgebiet nachweisen, die wesentlich für das US-Unternehmen ist. Zudem müssen Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen von demselben ausländischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Der künftige US-Arbeitgeber muss zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für die Bewerbung um dieses Arbeitsvisum ist. Die Antragstellung kostet 190 USD.

H-1B Visum

Das sogenannte H-1B Arbeitsvisum können ausländische Personen beantragen, die einen Beruf mit hochspezialisierter Fachkenntnis („Specialty occupation”) ausüben und ein konkretes US-Jobangebot haben. Es ist also unternehmensgebunden. Der Antragsteller muss einen akademischen Abschluss (Bachelor oder höher) und entsprechende Arbeitserfahrung nachweisen.
Das Visum eignet sich zum Beispiel für Mediziner, Rechtsanwälte, Ingenieure, Software-Entwickler beziehungsweise Forscher. Diese Personen können bis zu drei Jahre in den USA arbeiten.
Der künftige US-Arbeitgeber ist im Rahmen des Antragsprozesses sehr gefordert. Er muss unter anderem dazu eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen. Sofern die Petition genehmigt wurde, kann der eigentliche Antrag durch den zukünftigen Mitarbeitenden gestellt werden.
Die Visumskategorie H-1B ist auf 85.000 Visa pro Jahr (gezählt von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) limitiert. Verlängerungsanträge fallen nicht unter die Limitierung.

Generelles zum Antragsprozess

Sobald feststeht, welches Visum für den USA-Aufenthalt in Frage kommt, müssen Sie beim zuständigen Konsulat den Antrag einreichen und einen Termin vereinbaren. Die Wartezeit für den Gesprächstermin variiert je nach Konsulat und nach „Saison”. Die aktuellen Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein.
Tipps für das Gespräch in der Botschaft/ im Konsulat:
  • Geben Sie Ihrem Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen mit.
  • Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter nichts genaues über Tätigkeiten oder Einsatzort sagen können.
  • Gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
  • Better be overprepared!

Links und Quellen

Diese Informationen wurden mit großer Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden.
Stand: Februar 2025